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Polo 6n2 nicht durch den TüV bekommen

Polo 6N2<<
  • Themenstarter

Hey Leute, mein Polo war gestern beim Tüv, und ist aus sehr seltsamen Gründen nicht durchgekommen..

Heckstoßstange hat keine Reflektoren?
Heckwischer gecleant -> nicht erlaubt.
Seitenblinker getönt -> nicht erlaubt.

Das ist doch wohl ein Witz oder ?

Was denken sich Tüv Prüfer bei sowas?



Also laut deinem Profil hast du "lasierte" Seitenblinker.

Da ists schon rechtens, sind nämlich verboten wenn sie nachträglich lasiert wurden.

Für die Helle Rückleuchten müsstest du eigentlich auch die Reflektoren am Heck haben...

Und das mit dem Heckwischer stimmt auch so. Was am Auto verbaut ist muss auch funktionieren!

Mfg


Hatta vollkommen recht mit.


Was er sich dabei denkt? Vermutlich dass er einen Job ordentlich macht



gelöschtes Mitglied

    blinker und reflektoren stimme ich genauso zu aber

    heckwischer ist nicht pflicht . und wenn keiner da is muss er auch nicht funktionieren

    kann ja auch meine heckscheibe zu schweißen solange ich 2 außenspiegel habe


    Ja blos laut der Betriebserlaubnis ist das Fahrzeug mit Heckwischer ausgeliefert worden, also eigentlich müsstest du ihn erst austragen lassen damit du ohne rumfahren darfst

    Mfg


    Polo 6N2<<
    • Themenstarter

    Naja ich finds n bisschen sehr kleinlich, und hab da auch nicht wirklich verständnis für. Klar machen die nur Ihren Job, aber wegen so einer Scheiße hab ich jetzt wieder unnötig Kosten am Arsch :(

    die letzten 2 tüv besuche hat nämlich alles geklappt.

    Zu dem Wischer habe ich hier im Forum gelesen, dass das erlaubt wäre, gäbe ja auch andere Autos ohne Wischer (3er Coupe usw.)

    Mit den Reflektoren verstehe ich nicht und zu den Seitenblinkern wurde hier ebenfalls im Forum gesagt, wenn das Auto so und so lang ist sind die keine Pflicht bla bla bla


    gelöschtes Mitglied

      meine fresse. du bist selber schuld.

      reflektoren sind plicht. fertig. lass dich ohne von einer kontrolle erwischen und es gibt noch 3 punkte.

      seitenblinker entfernen oder lasieren(was absolut verboten ist) sind unterschiede.

      und wenn man es genau nimmt müssten dann heckwischer und auch die entfernten seitenblinker ausgetragen werden.

      sonst erloschene be und so


      Zitat:

      heckwischer ist nicht pflicht . und wenn keiner da is muss er auch nicht funktionieren


      hab auch mein ganzes heck gecleant und bin danach zum tüv und hab alles eintragen lassen inkl. HU und Au, ich musste werde die gecleante heckklappe eintragen noch den heckwischer austragen. das einzigste was an der klappe eingetragen wurde ist der Böse Blick.

      kann auch sein das es von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich ist, hört man ja öfters.

      und es fahren ja etliche mit gecleanten heckwischer rum.


      Nun kommt die Meinung des GTÜ Mitarbeiters...

      Du Hast einen Mängelbericht...
      Arbeite diesesn ab... Mach eine Nachuntersuchung und basta!

      Reflektoren werden wohl nicht die Welt kosten oder?
      Deine Seitenblinker, hast doch bestimmt noch die Orgi teile oder?
      Tausch sie aus und feddich...

      Dein Heckscheibenwischer... ist seit dem 1.07.12 laut der 47 Veräderungsverordnung keine Pflicht mehr...

      Viel Spass...



      Polo 6N2<<
      • Themenstarter

      Wo finde ich diese Verordnung?


      Du regst dich über die Mehrkosten auf? Überleg doch einfach vorher was du tust..


      Grundsätzlich gilt erstmal dass dinge die am Fahrzeug vorhanden sind nicht einfach entfernt oder verändert werden dürfen.

      Das würde bedeuten, dass der Heckwischer schonmal hätte ausgetragen werden müssen (wenn das heutzutage noch einer macht). Es mag da zwar viele Prüfer geben die das nicht interessiert aber irgendwann gerät man dann vielleicht doch mal an den richtigen

      Die Blinker gehören zur lichttechnischen Einrichtung und müssen daher geprüft werden und eine E Kennzeichnung haben. Da du sie verändert hast ist diese erloschen.. Durch die Lasierung ist die Sichtbarkeit evtl. nicht mehr ausreichend, sollte einleuchtend sein.. Irgendwie wird er ja auch drauf gekommen sein dass sie lasiert worden sind

      Schwarze Blinker mit Zulassung bekommt man doch nun wirklich überall für 10-15€ hinterher geworfen, sich da überhaupt die Arbeit mit dem lasieren zu machen...


      Und bei den Rückleuchten stand sicher klipp und klar bei dass sie nur mit Reflektoren zu verwenden sind, wenn dies der Fall ist.



      Für mich ganz klar selber schuld...
      Hättest du vernünftige Blinker gekauft und wenigstens fürn Tüv mal die Reflektoren angebracht hätte er vermutlich auch noch über den Wischer hinweggesehen..

      Edit:

      Das mit dem Heckwischer klingt interessant, höre ich gerade auch zum ersten mal. Würde gerne auch näheres dazu wissen.

      Dann hätte sich der Punkt ja eh schon erledigt.


      Polo 6N2<<
      • Themenstarter

      Das mit dem Lasieren war für mich günstiger und mit den Reflektoren ja gut paar aufkleber drauf, danach wieder ab und gut ist.

      Ja selber Schuld, da hast du Recht, sollte mich demnächst besser informieren, anstatt auf irgendwelche ... hier ausm Forum zu hören

      Für die Zukunft weiß ich ja jetzt Bescheid.

      Wenn mir jetzt noch jemand was zu der Verordnung sagt, kann das Thema geschlossen werden


      Wer aus dem Forum hat dir denn erzählt das rumfahren mit Lassierten Leuchten erlaubt ist...?


      Polo 6N2<<
      • Themenstarter

      Keine Ahnung, wenns dir wichtig ist kann ich dir das raussuchen. In ziemlich vielen Threads wurde gesagt das cleanen erlaubt ist und tönen/lasieren auch.

      Wenn cleanen erlaubt ist, wird wohl lasieren auch erlaubt sein?

      Oder ist es besser gar keine Blinker zu haben anstatt welche die nicht gaaaanz so hell blinken wie andere?

      Hab jetzt auch keine große Lust hier zu diskutieren, war meine Schuld wie schon beschrieben. Habe draus gelernt, mache es beim nächsten Mal anders, Botschaft ist angekommen, auf Wiedersehen.


      Zitat:

      Wenn cleanen erlaubt ist, wird wohl lasieren auch erlaubt sein?



      Wenn bei Grün das fahren erlaubt ist wird es das bei Rot wohl auch sein oder?


      Es tut mir Leid, aber ich glaube das du einfach das gelesen hast was du lesen willst und die anderen Warnrufe das es nicht erlaubt ist einfach ignoriert hast (ist ein Erfahrungswert). Spätestens beim aller ersten ich bin mir nicht sicher dass das erlaubt ist oder beim ersten das ist nicht erlaubt hätte ich intensiv weiter recherchiert und es nicht dabei belassen.....

      Ich bin mir eigentlich fast zu 100% sicher das es hier im PT keinen Threat ums Lasieren gibt in dem nicht wenigstens 1x steht dass das illegal ist und zum erlöschen der BE führt.....

      Schlecht für dich, und gut für den Rest der der STVO Teilnehmer, ist, das der TÜV das nun mal bemängelt hat. Ich selbst hab schwarze Seitenblinker mit E-Prüfzeichen von FK oder Depo die mich 8.- in einer Aktionswoche gekostet haben... zur not wartet man solche Gelegenheiten einfach ab. Wenn du deine Hella neu oder wenigstens mit ABE gekauft und selbige auch gelesen hättest, wüsstest du auch hier das du Reflektoren zu verwenden hast.... Letztendlich kann dein Fahrzug im ungünstigsten Fall (wenn auch nicht im Warscheinlichsten) zu einem Tödlichen Hindernis aufgrund von mangelnder Sichtbarkeit werden...

      Kleiner Tipp im Voraus:
      Falls du dir Angeleyescheinwerfer oder Scheinwerfer mit integriertem Tagfahrlich kaufen und anbauen willst: Die brauchen auch ein E-Prüfzeichen und müssen eine ELWR haben

      Solltest du über diese miserablen billigen Nachrüsttagfalichter denken die bei jedem 2. auf der Straße die einem entgegenkommen wie eine Disco vor sich hin-flackern: Lass es. Zum einen sieht es scheiße aus und zum andern hat das inzwischen jeder Hanswurst an seiner Bastelbude...



      grüße


      Immer wieder toll wie hier auf Moralapostel gemacht wird und der TE nun als böser Mensch hingestellt wird.
      Nun ihn gleich als Gefahr für die Menschheit hinzustellen, finde ich hier echt nicht angebracht.
      Konstruktive Kommentare würden ihm viel mehr weiterhelfen. Es wäre dem TE außerdem mehr geholfen wenn hier seine falschen Informationen (von ihm mittlerweile sicherlich selbst festgestellt) berichtigt werden, damit er es für die Zukunft besser weiß.

      Anfeindungen und Anschuldigungen in der Art und Weise wie sie hier ausgedrückt werden sind hier ganz sicher fehl am Platz und bringen keinen weiter.


      Also nun mal zurück zum sachlichen Teil:

      Zitat:

      Oder ist es besser gar keine Blinker zu haben anstatt welche die nicht gaaaanz so hell blinken wie andere?

      Genau so ist es. Jedoch ist zu beachten, dass bei vielen Fahrzeugen Seitenblinker Pflicht sind.

      Zitat:
      Dein Heckscheibenwischer... ist seit dem 1.07.12 laut der 47 Veräderungsverordnung keine Pflicht mehr...

      Könntest du bitte den genauen Paragraphen posten.
      Meines wissens ging es in der Änderung nur um die Durchführung der HU.

      Zitat:
      die letzten 2 tüv besuche hat nämlich alles geklappt.

      Dann haste wohl einen anderen Prüfer erwischt.
      Es kann aber auch mit der Änderungsordnung 47 zu tun haben. Denn auf die Beleuchtungseinrichtungen bezieht sich diese unter Anderem. Darin steht also, dass Beleuchtungseinrichtungen seitdem stzärker überprüft werden sollen und Defekte/Mängel daran auch stärker gewichtet werden.


      Zitat:

      Wo finde ich diese Verordnung?


      Sagt das doch schon...

      47 Fz Veränderungs verordnung im Bereich der StvZo


      Also im Netz finde ich dazu auch nichts.

      Könntest du mal bitte den genauen Paragraphen bzw. am Besten den Text zu dem Thema posten.


      Das nennt sich 47. Veränderungsverordnung der StVZO.... Aktuell ist wohl nur noch die StVZO nach dem Datum zu finden, die davor wurde wohl mittlerweile geändert.

      Was sich da getan hat, findest du hier im Flyer...
      [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



    • (link ist wohl durch die httpS-Kennzeichnung nicht aufrufbar..)

      Anstonsten lad die die StVZO runter.


    • Das kenn ich und was da drin steht ist mir auch bekannt.
      Siehe dazu meinen Post oben!

      Es ging mir darm, dass GTIFlo schrieb, dass laut dieser Änderung ein Heckwischer nichtmehr Pflicht ist.
      Und diese Aussage konnte ich nirgendwo finden....


      Naja, das Einzige, was mir dazu einfällt, wäre in dem "geänderten" Fall

      StVZO §22 und/oder §22a Punkt 23 und 24 (jeweils entfallen) oder evtl. § 40 Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und
      Trocknungsanlagen für Scheiben....

      Punkt 2 ... Windschutzscheiben.... Von Heckscheiben ist nicht die Rede.


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