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TÜV-Reifen hinten zu wenig abgedeckt, Lösung gesucht

derby87
  • Themenstarter
derby87's Derby

Hey Leute

habe nun die Steffan Felgen in 7 und 9x14, soweit alles gut nichts schleift oder so aber mein tüver sagt der reifen ist hinten wo der kotflügel runter geht, zu wenig abgedeckt, nun soll ich mir da schmutzfänger anbauen oder einfach etwas das der reifen mehr abgedeckt ist, habt ihr da vielleicht eine idee wie ich das am besten/einfachsten lösen kann.
Habe auch nochmal ein bild angehangen, der tüver sagt, 5 bis max 10 cm nach unten reicht für ihn aus.

MFG derby87



DSC_0282.jpg
DSC_0282.jpg

7 und 9? Wieso? Du hast Frontantrieb, da is das doch Unsinn. Aber egal
Da hilft nur selber basteln. Vielleicht findest du ja auch schmutzFänger für den derby. Weiß ja nicht, ob es die gab
Ich würde mir ne alte Stoßstange nehmen und mir das passend schneiden oder von nem andren SchmutzFänger was passendes bauen. Vom t5 zum beispiel. Die sind stabil.


Wuerde es beim anderen sachverstaendiger versucheb,

Und sonst die originalen verbreiterungen besorgen
und soviel muehe bei dem wagen faengt keiner an gummis odee kotfluegel zu zu schneiden



derby87
  • Themenstarter
derby87's Derby

7 und 9x14 weil 8x14 vorne nicht richtig passt oder weiter zu bearbeiten. Der Sachverständige ist schon sehr Human bei solchen sachen, spreche bei ihm aus erfahrung.

Es soll ja schon etwas ordentlich aussehen und nicht einfach angebaut damit es sein zweck erfüllt


gelöschtes Mitglied

    genau, versuchs woanders. so wie das aussieht kann man das bei jeder kontrolle anzweifeln und die eintragung ist fürn arsch.

    ergo:lass es

    die frage ist, was will er abgedeckt haben ,also wie viel


    war das nicht so nach dem neuen gesetz, von der Radnabe 150mm nach oben und dann nach aussen zur kotflügelkante, muss der ganze reifen abgedeckt sein?
    (früher musste ja nur die lauffläche abgedeckt sein)

    so hat das mein tüv prufer geprüft am golf 2

    bitte berichtigen wenns so nicht stimmt


    derby87
    • Themenstarter
    derby87's Derby

    das hat er auch zu mir gesagt, radmitte dann 15cm nach oben, für ihn reicht wenn da die lauffläche abgedeckt ist, daher sag ich ja in der hinsicht ist er recht human

    edit: bzw, es kann denk ich mal etwas überstehen aber nicht so extrem wie jetzt


    Nehm doch einfach eine 2F Derby Stoßstange für hinten, dann hast du etwas mehr Abdeckung. Paßt dann sowieso besser zur Front.
    Zur Not machst du auch noch originale Verbreiterungen dran.


    derby87
    • Themenstarter
    derby87's Derby

    einfach ist einfach gesagt, ich schau schon öfter mal im netz nach der stossstange aber bis jetzt vergeblich :(. ist mir auch noch so ein dorn im auge die alte stossstange



    Aber wäre ne 8 hinten net genug? Net falsch verstehen. Sieht
    Gut aus. Aber 2 Zoll is schon extrem
    Wird echt schwierig.


    Könnte da nicht au erstmal die lange Derbystange reichen?also die bis vor geht!


    gelöschtes Mitglied

      Zitat:

      einfach ist einfach gesagt, ich schau schon öfter mal im netz nach der stossstange aber bis jetzt vergeblich . ist mir auch noch so ein dorn im auge die alte stossstange


      Ich hab so ne Stoßstange da liegen

      Einfach bisschen suchen, dann wirst du auch fündig


      Hi, hab da mal einen Tipp für dich. Wenn du bei facebook bist, such mal nach der Gruppe VW Polo 86c Teile Markt. Da könntest du auch fündig werden.
      Gruß, Manuela


      diese radhaus reifenabdeckungsgeschichte ist grenzwertig,
      diese bestimmung gilt für EU Fahrzeuge.

      unsere alten gurken wurden noch vor der EU zeit gebaut...


      derby87
      • Themenstarter
      derby87's Derby

      Ok werde mal bei Facebook nach der Gruppe suchen.

      Das mit der Bestimmung soll bedeuten?! Das diese Regelung mit Radmitte 15cm hoch für meinen gar nicht eintrifft?! Wenn ja wie bekomm ich den Tüv davon überzeugt?


      in dem Paragraphen , Wo drin steht radabdeckung etc . Steht auch drin eu Fahrzeuge . Dieses legen die Tüver aber immer anders aus .

      Am besten den Paragraphen raussuchen . Mitnehmen Und sagen das das Kfz eigentlich Kein eu fahrzeug ist


      derby87
      • Themenstarter
      derby87's Derby

      Wo findet man die Paragraphen denn? Einfach im Netz raus suchen?!

      Ok werde in der Woche nochmal zum bekannten der hat da vllt Ne Idee falls der Tüver trotzdem Nein sagt, ich dann doch irgendwas dran machen kann


      gelöschtes Mitglied

        Zitat:

        Am besten den Paragraphen raussuchen . Mitnehmen Und sagen das das Kfz eigentlich Kein eu fahrzeug ist


        ...das Fahrzeug ist doch in der EU angemeldet oder nicht ?

        Also auch an die Gesetze und Richtlinien gebunden, das hat nichts damit zu tun, wie alt das Fahrzeug ist. Wäre leider zu schön, wenn es denn so wäre

        Dann wären wir auch mit den alten Kisten von der Umweltzone ausgenommen und könnten Webervergaser wie die blöden verbauen

        Ich würde auf die Radabdeckungen vom SLK zurückgreifen, die werden meistens akzeptiert und sind einfach anzupassen. Meiner Meinung nach optisch die beste und einfachste Methode.


        Zitat:

        Also auch an die Gesetze und Richtlinien gebunden, das hat nichts damit zu tun, wie alt das Fahrzeug ist. Wäre leider zu schön, wenn es denn so wäre


        Das stimmt nicht ganz so. Es gibt auch Gesetze und Richtlinien, die baujahrabhängig sind, wie z.B. Geräuschemissionen oder selbst die Tachoabweichung. Da gelten die Vorschriften, die zur Zeit der EZ aktuell waren.
        Inwieweit das jetzt auch für die Radabdeckung gilt, kann ich aber so auch nicht sagen.


        gelöschtes Mitglied

          Zitat:

          Inwieweit das jetzt auch für die Radabdeckung gilt, kann ich aber so auch nicht sagen.


          Für alle Eintragungen nach 2001 relevant

          Wäre das vorher schon eingetragen gewesen, wäre es kein Thema gewesen.

          Zitat:
          Das stimmt nicht ganz so. Es gibt auch Gesetze und Richtlinien, die baujahrabhängig sind, wie z.B. Geräuschemissionen oder selbst die Tachoabweichung.


          Das ist richtig, Ausnahmen gibt es, aber beim Polo wären mir bislang keine Bauartbedingten Ausnahmen bekannt.


          Für einen Polo 86c gelten immer noch andere Geräuschwerte als für aktuelle Fahrzeuge und die Tachoabweichung darf auch immer noch größer sein als heutzutage.


          Zitat:

          Inwieweit das jetzt auch für die Radabdeckung gilt, kann ich aber so auch nicht sagen.



          Für alle Eintragungen nach 2001 relevant

          Wäre das vorher schon eingetragen gewesen, wäre es kein Thema gewesen.


          2001 ?
          hmm, ich mein das war wesentlich später.

          und unsere tüver sehen das teilweise anders. mit der EU reglung


          gelöschtes Mitglied

            Zitat:

            2001 ?
            hmm, ich mein das war wesentlich später.

            und unsere tüver sehen das teilweise anders. mit der EU reglung


            Ja stimmt hast recht, das war 2010. Das die Ansichten vieler Prüfer so unterschiedlich sind, liegt daran, das die meisten Regelungen nur Richtlinien sind. Liegt also einmal im Ermessen des Prüfers, zum anderen ist die Regierung dafür verantwortlich welche der EU-Richtlinien Maßgeblich für unsere Anwendung ist. Das heißt innerhalb der StVZO muss also ein entsprechender verweis für die geltende EU-Richtlinie vermerkt sein. Für die Eintragung von Rad-Reifenkombinationen ist diese leider vorhanden. Leider darf der Prüfer auch bei der Eintragung nicht zwischen den Richtlinien mischen.

            Da die deutsche Vorschrift auf einen Entwurf aus 1962 beruht ist es nicht verwunderlich das es Abweichungen und Unregelmäßigkeiten für Eintragungen nach EU-Richtlinie oder nicht gibt. Das erklärt die Theorie von Inter, warum es Ausnahmen gibt.


            derby87
            • Themenstarter
            derby87's Derby

            Also auf deutsch und in kurz, ohne abdeckung auf keinen fall eine eintragung? oder wenn ich nun zu nem anderen prüfer fahre kann ich doch glück haben?
            würde sonnst morgen mal zum chef von tüv in lübeck fahren, da der auch recht ok ist.


            gelöschtes Mitglied

              Ja sieht auf den Bildern schon recht eng aus, vllt. hast Du ja Glück mit einem anderen Prüfer.

              Ist natürlich die Frage, in wie weit seine Aussage Gewicht hat, bringt ja nichst, wenn Du ständig zu nem anderen Prüfer fährst, Geld bezahlst und aber keine Eintragung bekommst. Von daher macht es vllt. wirklich sinn einfach mal dort nachzufragen.

              Alternativ, kannst Du dir ja mal die Abdeckungen vom SLK ansehen.


              geh mal zum vw händler und frag nach den ansätzen vom zb. golf r der hat auch kleine plastik leisten an den radkästen..


              Streng genommen darf dir dass so heutzutage keiner mehr eintragen.
              Inzwichen muss nicht nur das Profil, sondern das ganze Rad abgedeckt sein.

              Mit bisschen suchen findet man aber immer wen der einem sowas noch einträgt...

              Idr. wird sowas ja gelöst indem Verbreiterungen zum Aufkleben/clipsen angebracht werden die nach dem Tüv wieder verschwinden.

              Kannst du dann im Grundegenommen genausogut selbst machen, sofern dein Prüfer diese nicht mit einträgt.

              Dass das natürlich nicht wirklich legal ist sollte klar sein..


              Die vernünftige Lösung wäre die Karosserie zu bearbeiten, wenn es denn unbedingt bei diesen Felgen bleiben muss.

              Irgendwelche Plastikradläufe zu montieren halte ich für Käse.. Wofür macht man sich schicke Felgen drauf, um dann die Karosse mit sowas zu verschandeln?


              derby87
              • Themenstarter
              derby87's Derby

              naja ich fahre nun erstmal wieder die keskin felgen, woei die eingetragen sind aber auch nicht vollständig abgedeckt sind

              habe nun auch überlegt, leider weiss ich nicht mehr wie diese regel war, radmitte, nach hinten und dann gewisse cm nach oben oder von der reifenbreite müssen abgedeckt sein? hat mal jemand rein zufällig ein foto wie die breite stossstange vom derby hinten die reifen abdeckt? vllt reicht die ja schon aus?!


              Servus

              Zitat:

              Streng genommen darf dir dass so heutzutage keiner mehr eintragen.
              Inzwichen muss nicht nur das Profil, sondern das ganze Rad abgedeckt sein.

              Kommt es da nicht einzig und allein auf das Gutachten an?
              Wenn z.B. im Gutachten steht "Laufflächenabdekung" muß doch nicht das ganze Rad abgedeckt sein sondern eben nur das Profil.
              Leider steht in den meißten Gutachten nur noch "Radabdeckung"

              Das von Radnabe xxcm nach oben das Profil abgedeckt sein muß ist ein alter Hut,ich denke das es hier bei dem TE nicht reicht,da würde also auch eine fragwürdige Eintragung nichts bringen bei der nächsten Kontrolle,die Eintragung kann jeder Polizist anzweifeln und dann ist eine TÜV Vorführung angesagt und die messen dann ganz genau.

              Ev. helfen diese universal Verbreiterungen die man warscheinlich zurecht schneiden kann: http://www.ebay.de/itm/370601917911?nma=true&si=kLtWxCkvcOxB6%2F4LDXWX7PMpe5Y%3D&rt=nc&_trksid=p4340.l2557&orig_cvip=true#ht_684wt_1022&mkcid=1&mkrid=707-53477-19255-0&siteid=77&campid=5336422284&customid=&toolid=10001&mkevt=1

              oder die vom SLK:
              A170 880 0305
              A170 880 0405
              das sind so kleine Leisten zum ankleben.
              Edit:
              sowas hier: http://www.ebay.de/itm/Mercedes-SLK-Stosstangenspoiler-Spoilerecken-Verbreiterung-/161016611737?pt=DE_Autoteile&hash=item257d568399#ht_500wt_1414&mkcid=1&mkrid=707-53477-19255-0&siteid=77&campid=5336422284&customid=&toolid=10001&mkevt=1


              Gruß Matze


              gelöschtes Mitglied

                Zitat:

                Kommt es da nicht einzig und allein auf das Gutachten an?
                Wenn z.B. im Gutachten steht "Laufflächenabdekung" muß doch nicht das ganze Rad abgedeckt sein sondern eben nur das Profil.
                Leider steht in den meißten Gutachten nur noch "Radabdeckung"


                Das finde ich einen interessanten Gedanken, das müsste man mal verfolgen, wie hier die Verfahrenslage wirklich ist


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