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Polo 2; 86c : Matter käfig eintragen lassen.

XreplicaX
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XreplicaX's Polo 86C

Hallo Leute, ich habe in meinem Polo einen Käfig der Marke Matter verbaut. Es handelt sich um einem verschraubten Stahlkäfig.
Leider steht jetzt der Tüv an und ich würde den käfig ungerne wieder ausbauen.

Meine Frage dazu wäre jetzt, muss man einen VERSCHRAUBTEN käfig überhaupt eintragen lassen? ?
Wenn ich dies machen muss, bräuchte ich ja natürlich ein Gutachten oder zumindest eine homologation...
Hat evl noch jemanden eine oder wüsste wie man daran kommt?

Auf dem Fuß des käfigs ist volgende nummer eingestanzt: 102-168 67.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Schon einmal danke im voraus.



Hallo
Ich meine das es nicht eingetragen werden muß.
Mein Querlenkerstrebe ist auch TÜV frei.
Gruß Dirk


Natürlich muss ein Käfig eingetragen werden. Wenn man sich nicht sicher ist lieber erstmal still sein und die Leute antworten lassen die es wissen.

Ein Gutachten ist nicht zwangsläufig notwendig sollte aber ungemein helfen. Es gibt ja schließlich auch Leute die ihre Käfige selbst bauen.

Ansonsten ist es immer von Vorteil wenn derer Käfig und die Verschraubung den dmsb Richtlinien entspricht.

Fahr am besten zu deinem Tüver und klär mit ihm ab was er haben will. Er ist der einzige der dir sagen kann was er an nachweisen haben möchte.



Käfige mit einer ABE gibt es in der tat nicht, alleine schon wegen dem Wegfall der hinteren Sitzbank.

Die dmsb Richtlinine wird den TÜV nicht mehr interessieren bzw. tut es seit kurzem nicht mehr.

Zum eigentlichem Problem, da es den Hersteller Matter seit langen zumindest in D nicht mehr gibt, könnte hier eventuell nur die suche via Internet ein Ergebnis in Form eines Gutachten leifern oder eine Nachfrage beim KBA, auch hierüber können diverse Gutachten bezogen werden.


Ich hab das Gefühl bei Käfigen erzählt jeder TÜVler was anderes....

Meiner meinte damals(vor 1 Jahr) ich brauche keinen Schraubkäfig eintragen lassen, da dieser wie eine Domstrebe gehandhabt wird. Eintragungsfrei. Ich könnte ihn aber Eintragen lassen, um Probleme mit der Polizei usw. aus dem Weg zu gehen.

Ein Teilegutachten, Materialgutachen wäre sehr hilfsreich beim Eintragen. Ansonsten bei diversen Motorsportfirmen nachfragen zwegs Eintragung. Sollte da auch Problemlos möglich sein...

Gruß Robert


Ich kann Polo 10-94 nahezu zustimmen.

Ich habe einen Eigenbau Überrollbügel.
War damit bei 2 TÜV. Beide sagten, dass er nicht eingetragen werden muss, solange er mit der Karosse nur verschraubt ist. Wird er verschweißt muss er eingetragen werden.

Mittlerweile ist der Bügel 4 Jahre drin.
Bei der HU hat nie jemand was gesagt und auch in mehreren Polizeikontrollen keine Probleme.

ABER: Das gilt nur für Bügel. Ein kompletter Käfig muss eingetragen werden, so die Aussage.


Ein Käfig oder Bügel ist was anderes als ne donstrebe, schließlich fallen sitzplätze weg und es könnte wenn zu nah an kopf oder so zu verletzungen beim unfall führen, daher halte ich es für sinnig wenn diese eintragungspflichtig sind. Mir sagt aber auch jeder tüv was anderes


Zitat:

Ich habe einen Eigenbau Überrollbügel.
War damit bei 2 TÜV. Beide sagten, dass er nicht eingetragen werden muss, solange er mit der Karosse nur verschraubt ist. Wird er verschweißt muss er eingetragen werden.


Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV § 13

Es wird ein Abnahmepflichtiger Umbau durchgeführt. Klar ist zwar, das der Polo wahlweise mit 4 oder 2 Sitzen betrieben werden kann, aber durch den Verbau eines Käfigs müssen die Fahrzeugpapiere durch die bauliche Änderung angepasst werden, da hierbei das "Wahlweise" nicht mehr zutreffend ist, oder bei einem entsprechendenm Bügel / Käfig mit herausnehmbarer Strebe muss die Anforderung hierfür abgenommen werden.

Das jeder TÜV Prüfe etwas anderes sagt, liegt dabei wohl oft einfach an fachlichem Mangel, diese unwissenheit des Prüfers schütz jedoch nicht vor der Strafe, da immernoch der Halter für den Verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs verantwortlich ist.


Die Begründung liegt darin, dass ein Bügel als Ladung anerkannt werden kann.
Gurte und Sitze ist noch alles drin.
Dh ich habe noch wahlweise 5 Sitzplätze da ich den Bügel einfach herausnehmen kann und dann die Rückbank wieder nutzen kann.

Simples Beispiel:
Ich lade etwas auf meine Rückbank. Sagen wir zwei Kasten Bier. Diese muss ich natürlich sichern wie auch den Bügel.
Mit zwei Kästen auf der Rückbank kann keiner mehr dort sitzen. Dennoch lass ich den Wagen nicht auf 2Sitzer umtragen.
Wenn ich die zwei Kisten wieder auslade, kann ich dort wieder jemanden hinsetzen.

System verstanden?
Alles Auslegungssache



Richtig, mir wärs trotzdem lieber eingetragen, bei meinem 1 er golf habe ich auch die querlenkerstrebe eingetragen


Wie ist das eigentlich mit Käfig beim steilheck,der auf die Dome hinter den Dämpfern kommt mit Sitzplätzen hinten bei einfacher diagonal strebe?


XreplicaX
  • Themenstarter
XreplicaX's Polo 86C

Danke für die zahlreichen Antworten
Werde also einfach zum Tüv fahren und schauen was sich dort ergibt.

Sind den Sonnenblenden tüv relevant?
Die mussten nämlich dem käfig weichen ^^


Wenn ich mich recht entsinn dann sind die relevant un du musst sie halt runter klappen vor dem Einbau!bin mir aber nicht ganz sicher


Ein bekannter hat die wegen.dem TÜV am käfig mit kabelbindern festgemacht


Ich hab nen Mangel bekommen wegen fehlender Sonnerblende. Bin mir aber nimmer sicher obs erheblich war oder ein geringer....


Zitat:

System verstanden?
Alles Auslegungssache


Ich schon scheinbar andere nicht. Ne Kiste Bier ist keine Bauliche Veränderung und davon abgesehen reden wir hier von einem Käfig.. es ist hilfreich hier mal den Unterschied festzuhalten. Von daher weiss ich nicht was diese Anspielung soll ?

Der Punkt ist der das sich die Höhe des Fahrgastinnenraum ändert, somit ist der Verbau eines Käfigs nach FZV § 13 Abnahmepflichtig. Das hat nichts mit Auslegung zu tun. Was manche unwissende Prüfer gedenken dahingehend zu tun hat nichts mit der Sache zu tun und ist auch nicht hilfreich. Von den Abstehenden Befestigungspunkten in Kophöhe auf der Rückbank vom Käfig mal ganz abgesehen. Sorry aber wer auf einen Eintragungsfreien Käfig träumt ist auf dem Holzweg.

Wen dem so wäre, dann könnte ich auch einfach beliebige Schalensitze ohne Eintragung verbauen und wenn jemand hinten mitfahren soll, kann ich diese ja ganz schnell einfach wieder umrüsten.

Das Thema Sonnenblende ist korrekt, die muss Funktional sein. Dazu gibt es aber enstprechende Befestigungsmaterialen, so das diese am Käfig montiert werden kann.


XreplicaX
  • Themenstarter
XreplicaX's Polo 86C

Nun gut also an einer Sonnenblende wirds wohl nicht scheitern.
Auf jeden Fall vielen Herzlichen Dank!

Werde mich nochmal melden wenn der Tüv durch ist


Hallo
Im sorg katalog steht"Alle Karosserie- und Fahrwerksstreben sind Tüv Frei" also kein eintragen.
Gruß Dirk


Zitat:

davon abgesehen reden wir hier von einem Käfig.. es ist hilfreich hier mal den Unterschied festzuhalten. Von daher weiss ich nicht was diese Anspielung soll ?

Beachte bitte was genau ich geschrieben habe.
Meine Aussage bezog sich auf den Bügel. Dass dies nicht für Käfige gilt, steht ebenfalls bereits in meinem Beitrag.

Dein Zitat von mir, welchem du wiedersprochen hast, bezog sich ebenfalls auf den Bügel und nicht auf einen Käfig.


XreplicaX
  • Themenstarter
XreplicaX's Polo 86C

Da stellt sich mir nur die Frage der Definition von Bügel und Käfig.
Bei meinem 'Käfig' handelt es sich im Grunde genommen um 3 einzelne Bügel die miteinander verschraubt sind.
Unter was fällt dies?
Aber so oder so wird der TÜV entscheiden.


Bügel ist nur im Bereich hinter den vorderen Sitzen. Also ab B-Säule nach hinten.

Käfig geht bis in den Fahrer-/Beifahrer Bereich, also von hinten bis vorn zum Armaturenbrett.


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