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Keine Leuchtweitenregulierung - Probleme beim TÜV?

Niclay
  • Themenstarter
Niclay's Polo 6N

Hallo,

ich habe gelesen, das jeder in Deutschland erst zugelassene PKW ab 1990 eine Leuchtweitenregulierung haben muss.

Mein Polo ist BJ 1997 und hat keine Leuchtweitenregulkierung. Allerdings ist das ein Importfahrzeug, wurde in Fankreich erstzugelassen.

Freunde von mir behaupten jetzt, das ich Probleme mit dem Tüv bekommen könnte, weil die Leuchtweitenregulierung fehlt. Dagegen spricht jedoch, dass der Polo vor 19 Monaten hier in Deutschland durch den Tüv gekommen ist.

Kennst sich hier jemand damit aus, wie die Bestimmungen dazu in Deutschland sind?



Hallo,

nach § 70 StVZO kannst Du bei Deiner Zulassungsstelle eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Diese wird aber nur für Importfahrzeuge ausgestellt.
Die Ausnahmegenehmigung wird dann in Deinen Fahrzeugpapieren eingetragen.

Allerdings mußt Du dann mit Kosten (Gebühren) mit/um die 40,00 Euro rechnen.

Gruß


Genau. Bei Fahrzeugen aus dem Ausland lässt sich das mit Ausnahmegenemigung austragen.

Bei Fahrzeugen aus Deutschland zwar auch aber meistens mit Umtragung auf Zweisitzer und/ oder Reduzierung der hinteren Achslast.



Wenn der Polo hier in Deutschland schon seit längerer Zeit zugelassen ist/war(wovon ich mal ausgehe wenn er hier vor 19Monaten noch beim TÜV war...)dann sollte das eigendlich schon im Fahrzeugbrief/Schein vermerkt sein das keine LWR vorhanden ist und eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde.


Mein damaliger Polo hatte auch keine LWR. War auch ein Re-Import. Allerdings war dies - und so muss es auch - im Fahrzeugschein vermerkt.

Sollte bei dir nichts im Fahrzeugschein darüber stehen, dann hat der Prüfer, bei dem das Fahrzeug vor 19 Monaten über den TÜV gegangen ist, wohl nicht richtig hingesehen.

Glück für den Vorbesitzer, Pech für dich.

Ausnahmegenehmigung einholen und glücklich legal durch's Leben fahren.


Zitat:

Mein damaliger Polo hatte auch keine LWR. War auch ein Re-Import. Allerdings war dies - und so muss es auch - im Fahrzeugschein vermerkt.


Genauso war es bei unseren damaligen Re-Import 6N auch der Fall.


Ich wollte mal einen Punto Bj 92 anmelden. Weil in den Papieren nichts von LWR stand, wurde das erstmal leider nichts. Habe dann eine Woche warten müssen und 36 Euro gezahlt und hatte dann die Genemigung.


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