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Polo 6N Vollschale

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Ich möchte mir gerne von Sparco 2 Vollschalensitze kaufen mit den passenden Hosenträgergurten dazu.

Was muss ich amchen,damit mir der TÜV das absegnet?

Klappkonsolen? Rückbank raus?
Ausserdem soll noch ein Sportlenkrad verbaut werden.Airbagrückrüstnarbe und welche Größe an Lenkrad?Kann ich alles fahren?
Habe keine Ahnung und bitte um Hilfe!



gelöschtes Mitglied

    brauchst auf jedenfall gutachten und sitze mit nackenverstellung.
    bei rücksitzbank weiss ich nicht genau aber klappkonsole wirst du brauchen aber wahrscheinlich wird der sitz oben ans dach stoßen ob es reicht die sicherheit der hintensitzenden personen zu gewährleisten muss der tüv entscheiden


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    In wie fern nackenverstellung?
    Sollen ja vollschalen sein.
    Wenn ich sitze habe ohne gutachten oder sowas...kann ich die doch auch per einzelabnahme eintragen lassen oder nicht?



    gelöschtes Mitglied

      du musst bei einen sitz die lehne um 15° verstellen können ansonsten kein TÜV


      gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

      Geht sowas auch bei vollschalen?bin da gerade etwas überfragt^^


      gelöschtes Mitglied

        ja, haben sogar sehr viele


        gelöschtes Mitglied
        • Themenstarter
        gelöschtes Mitglied

          Hallo,

          die Sparco Sprint können das nicht. Die haben keine Lehnenverstellung.
          Hab die bei mir auch drin.

          Sind aber bei mir auch eingetragen. Ist aber dann echt ne Sache, ob du mit deinem Tüv-Menschen klar kommst.

          Normal bekommst du die nicht eingetragen.


          gelöschtes Mitglied
          • Themenstarter

          hmm...okay...das klingt schon mal bisschen besser.Also kann man eher davon ausgehen.das man die nciht eingetragen bekommt.KAnn mir ja mal was von dem Sitz ausdrucken zum TÜV fahren und denen dann meine LAge schildern.Je nachdem was sie sagen.und wenn der tüv heini sagt,dass er das macht lasse ich mir das schriftlich geben und bestelle die.

          Musstest du sonst ncoh was erfüllen...zum beispiel rückbank raus oder so...?



          gelöschtes Mitglied

            Meine Rücksitzbank war eh schon nicht mehr drin.

            Hab deswegen auch starre Konsolen. Wenn du weiterhin mit Rückbank
            fahren willst, dann musst du auf jeden Fall die Klappkonsolen nehmen.

            Meine Konsolen kann man vorne und hinten jeweils mit 3 unterschiedlichen Löchern in der Höhe verstellen. Mein Tüv-Prüfer meinte, wenn ich die vorne ins untere Loch und hinten ins obere machen, dann hätte ich ja die Lehne verstellt !

            Geht zwar gar nicht, aber egal !

            Aber du hast schon recht. Fahr vorher mal hin und hör nach. Nicht das du nachher Probleme bekommst.


            gelöschtes Mitglied
            • Themenstarter

            eben.aber ich denke dass ich wahrschewinlicha uf jeden fall die rücksitzbank rausnehmen muss oder so was basteln müsste das hinten keiner mehr sitzen kann.ne strebe über die rücksitzbank oder so...halt mal sehen.Werde mir das gleich aml ausdrucken.


            Wenn die Sitze eine ABE oder ABG haben musst du se nicht eintragen,haben sie ein Tüv Teilegutachten wo die Nummer mit der uff den Sitzen übereinstimmt sollte es keine Probleme geben.Ich hole mir Ende vom Jahr auch welche von Sparco un kann die Rückbank dann wohl nicht mehr nutzen,....passt keiner mehr rein,müsstest de dann auch auff en 2 Sitzer umschreiben lassen.

            Gruß Mathias.


            gelöschtes Mitglied

              Also soweit mir bekannt haben Vollschalen nie eine Lehnenverstellung,
              da sie wie der Name schon sagt aus einem Teil sind...
              somit auch regulär nicht eintragbar, wenn du nen Dummen findest
              der sie dir einträgt, ok, hält ner normalen Kontrolle stand, aber
              wenn du an jemanden von der Rennleitung kommst der sich auskennt
              haben sowohl du als auch der TÜV- Prüfer ein Problem.

              Bevor du was machst immer erst mim TÜV reden egal was umgebaut wird..

              Tipp: nimm Halbschalen und klappbare Konsolen, dann wirst du auch keine
              Probleme haben


              gelöschtes Mitglied

                Zitat:

                Also soweit mir bekannt haben Vollschalen nie eine Lehnenverstellung,
                da sie wie der Name schon sagt aus einem Teil sind...
                somit auch regulär nicht eintragbar, wenn du nen Dummen findest
                der sie dir einträgt, ok, hält ner normalen Kontrolle stand, aber
                wenn du an jemanden von der Rennleitung kommst der sich auskennt
                haben sowohl du als auch der TÜV- Prüfer ein Problem.

                Bevor du was machst immer erst mim TÜV reden egal was umgebaut wird..

                Tipp: nimm Halbschalen und klappbare Konsolen, dann wirst du auch keine
                Probleme haben


                das ist definitiv falsch. auch viele vollschalensitze sind in der lehnen verstellbar.

                halbschalen sind meistens schon klappbar somit kann man sich den aufpreis der klappbaren konsolen sparen


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