Wenn ich mich recht entsinn dann sind die relevant un du musst sie halt runter klappen vor dem Einbau!bin mir aber nicht ganz sicher
Ein bekannter hat die wegen.dem TÜV am käfig mit kabelbindern festgemacht
Ich hab nen Mangel bekommen wegen fehlender Sonnerblende. Bin mir aber nimmer sicher obs erheblich war oder ein geringer....
Zitat:
System verstanden?
Alles Auslegungssache
Ich schon scheinbar andere nicht. Ne Kiste Bier ist keine Bauliche Veränderung und davon abgesehen reden wir hier von einem Käfig.. es ist hilfreich hier mal den Unterschied festzuhalten. Von daher weiss ich nicht was diese Anspielung soll ?
Der Punkt ist der das sich die Höhe des Fahrgastinnenraum ändert, somit ist der Verbau eines Käfigs nach FZV § 13 Abnahmepflichtig. Das hat nichts mit Auslegung zu tun. Was manche unwissende Prüfer gedenken dahingehend zu tun hat nichts mit der Sache zu tun und ist auch nicht hilfreich. Von den Abstehenden Befestigungspunkten in Kophöhe auf der Rückbank vom Käfig mal ganz abgesehen. Sorry aber wer auf einen Eintragungsfreien Käfig träumt ist auf dem Holzweg.
Wen dem so wäre, dann könnte ich auch einfach beliebige Schalensitze ohne Eintragung verbauen und wenn jemand hinten mitfahren soll, kann ich diese ja ganz schnell einfach wieder umrüsten.
Das Thema Sonnenblende ist korrekt, die muss Funktional sein. Dazu gibt es aber enstprechende Befestigungsmaterialen, so das diese am Käfig montiert werden kann.
Nun gut also an einer Sonnenblende wirds wohl nicht scheitern.
Auf jeden Fall vielen Herzlichen Dank!
Werde mich nochmal melden wenn der Tüv durch ist 
Hallo
Im sorg katalog steht"Alle Karosserie- und Fahrwerksstreben sind Tüv Frei" also kein eintragen.
Gruß Dirk
Zitat:
davon abgesehen reden wir hier von einem Käfig.. es ist hilfreich hier mal den Unterschied festzuhalten. Von daher weiss ich nicht was diese Anspielung soll ?
Beachte bitte was genau ich geschrieben habe.
Meine Aussage bezog sich auf den Bügel. Dass dies nicht für Käfige gilt, steht ebenfalls bereits in meinem Beitrag.
Dein Zitat von mir, welchem du wiedersprochen hast, bezog sich ebenfalls auf den Bügel und nicht auf einen Käfig.
Da stellt sich mir nur die Frage der Definition von Bügel und Käfig.
Bei meinem 'Käfig' handelt es sich im Grunde genommen um 3 einzelne Bügel die miteinander verschraubt sind.
Unter was fällt dies?
Aber so oder so wird der TÜV entscheiden.
Bügel ist nur im Bereich hinter den vorderen Sitzen. Also ab B-Säule nach hinten.
Käfig geht bis in den Fahrer-/Beifahrer Bereich, also von hinten bis vorn zum Armaturenbrett.