Zitat:
Könnt ihr vielleicht aufhören den thread so zu zerreißen... Hier geht's um was ganz andres.
Ich weiss nicht ob es hierzu passt, aber gestern Nacht kam mal wieder auf Kabel 1 diese tolle Sendung " Achtung Kontrolle " dort waren 2 Streifenhörnchen nachts unterwegs und haben in der Sendung 3 Autos angehalten darunter einen Polofahrer mit einem Polo 6N GTI und einer Bastuck Anlage ab Kat, jeder von uns weiss das die dinger brüllen wie nichts. Der Polizist meinte nur " Der Auspuff wäre durch " und verteilte einfach die Mängelkarten... ohne zu überprüfen ob der Tatbestät auch zutrifft. In der Kamera sagte der Herr dann das sich der TÜV darum kümmern solle....
Ich weiss nicht in wie fern das für dich interessant seien kann, einfach mal nach der Sendung von gestern schaun und dir das mal anschaun.... ggf. hilft Dir das ja weiter.
Klar das ist ein anderes Thema aber der Polizist zückte relativ schnell den Mängelblock ...
MfG
Zitat:
Ich weiss nicht in wie fern das für dich interessant seien kann
So, nun habe ich andere Fahrwerksfedern verbauen lassen. Weitec 60/40.
Nicht als Konsequenz zur Anzeige, sondern weil mir hinten eine Feder gebrochen war.
An die Keilform muß ich mich erst gewöhnen, aber so schlecht sieht es garnicht aus.
Warum ich das hier erwähne, ist der kleine Nebeneffekt, dass eine nachträgliche Begutachtung meines Fahrzeugs nun nicht mehr möglich ist... Leider...
gibts was neues bei dir?
Nein, noch nicht. Habe lediglich vom Amt ein Schreiben erhalten, in dem man mir den Eingang meines Einspruchs bestätigt.
alles klar, interessiert mich echt was dabei rauskommt..
Die StVZO enthält keine Stelle, wonach für Pkw eine Bodenfreiheit von 11 oder 8 cm vorgeschrieben ist.
Es existiert allerding ein Merkblatt VdTÜV 751, Stand Mai 2000, das sich auch mit der Frage der Bodenfreiheit von Kfz befaßt.
In dem Merkblatt soll auch eine Empfehlung enthalten sein, wonach ein Kfz in der Lage sein sollte, ein Hindernis von 800 mm x 110 mm ohne Berührung zu überfahren.
Es handelt sich hierbei jedoch nicht um eine Pflichtgemäße erfüllung.Für die Frage, ob ein Kfz ausreichende Bodenfreiheit hat, kommt es auf das konkrete Kfz in der Gesamtbetrachtung an.
Sofern ein Fahrzeug nicht den zulassungsrechtlichen Bestimmungen der StVZO entspricht, steht der Verwaltungsbehörde das Instrumentarium des § 17 StVZO zur Verfügung. Danach kann u.a. eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt werden oder es kann ein Sachverstädigengutachten eingeholt werden. Auf jeden Fall ist dabei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, so dass eine Stillegung erst als letztes Mittel in Betracht kommt.
Eine Stillegung durch die Polizei dürfte nur in ganz extremen Fällen rechtmäßig sein, wenn ohne weiteres klar ist, dass die Vorschriften der StVZO verletzt sind und wenn mildere Mittel nicht in Betracht kommen, um eine Gefahr abzuwenden.
Eine Stillegung durch die Polizei, weil ein Hindernis 800 mm x 110 mm nicht ohne Berührung überfahren werden konnte, müßte wohl sehr genau auf ihre Rechtmäßigkeit untersucht werden.
Einen gültigen Gesetzeseintrag in der StVZO, was eine Mindestbodenfreiheit beschreibt gibt es demnach nicht.
Ich denke in dem Fall ist das einlegen des Einspruches mit sicherheit dir richtige Variante...
Zitat:
Es existiert allerding ein Merkblatt VdTÜV 751, Stand Mai 2000, das sich auch mit der Frage der Bodenfreiheit von Kfz befaßt.
Neues aus der Anstalt...
Die Bußgeldstelle hat sich gemeldet. Einspruch abgelehnt...
Unter:
[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
könnt Ihr die Begründung einsehen.
Hier kurz gefaßt:
Die Bußgeldstelle hat eins der Streifenhörnchen um Stellungnahme gebeten.
Dieses zieht wieder den § 27 heran und beruft sich dabei auf die TÜV-Richtlinie (11 cm) und auf ein Urteil, welches ein AMTSGERICHT (also erste Instanz) gefällt hat. In diesem Urteil soll das Amtsgericht 8 cm Bodenfreiheit zu festen Teilen festgesetzt haben...
Ich frage mich, wie ein Amtsrichter mal eben so eine solche Festsetzung machen kann...? Ohne gesetzliche Grundlage.
Also ich tendiere schwer, es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen zu lassen. Zu 100% bin ich mir aber noch nicht sicher.
Bin gespannt auf Eure Kommentare und Ratschläge, wie ich weiter verfahren soll...
Wenn es ordnungsgemäß eingetragen ist würde ich es drauf ankommen lassen!
Mein Bruder wollt letztens beim Golf 3 ein Gewindefahrwerk eintragen lassen. Er hatte 7cm Bodenfreiheit. Der TÜV Prüfer hat ihn nach Hause geschickt, und er musste es auf 8cm hochdrehen. Als das war, hat er es eingetragen bekommen.
Als es eingetragen war, hat er es natürlich wieder runtergedreht.
Bin mal gespannt wie es ausgeht, viel Glück.
Als erstes: Uha wie konnt ich so einen Thread verpassen...
@ Biernot dein bruder hätte zu nem anderen Prüfer fahren sollen...so ist die eintragung nichtig...
Kann im Prinzip auch nur das sagen was die anderen schon gesagt haben...diese 8 cm regelung gibt es nicht...und glaub nich das ein amtsgericht sowas in die welt setzen kann...höchstens ein vergleichsfall
Ich weiss nur von einer regelung die besagt das Frässkanten etc bei baustellen nicht höher als 8cm sein dürfen...und da du mit deinem auto ja kein verkehrshindernis sein darfst was du an einer 8cm kante aber wärst is das quasi eine inoffizielle regelung...aber nur am rande bemerkt wo diese 8cm ihren ursprung haben könnten
Aber wenn ich mir das vorgehen dieser polizisten anschaue bekomme ich echt nen hals...ne mägelkarte hätte ich ja verstanden...aber das die direkt punkte verteilen is mir neu
Egal was du machst...ich wünsch dir viel glück dabei
Kranker Scheiß...verfolge das ja auch schon seit anfang an...aber das is ja totaler quark. Zum Glück gibts das hier bei mir nicht.
Als mein Bruder zurück kam, erzählte ich ihm von dieser Sache hier.
Erselber hatte sich auch aufgeregt, da er auch weiss, dass es nur eine Richtlinie ist.
hi hat jemand vielleicht nen link wo man sich dieses merkblatt vom tüv runter laden kann ?
Kranker mist....
Zitat:
hi hat jemand vielleicht nen link wo man sich dieses merkblatt vom tüv runter laden kann ?
mach dir nichts drauß, hatte ein ähnliches problem an einem passat 3b turbo.... auto wurde mit eibach 60mm federn 1998 tieferlegt und eingetragen, 2000 wurden 17zoll mit 235/45 17 eingetragen mit dem fahrwerk und letztes jahr meinte son oberhauptwachmeister, das auto würde mit serienmäßigen winterreifen (195-65-15) an den radhäusern schleifen (auto wurde stillgelegt weil es nicht mehr verkehrssicher war)
da musste einfach hartnäckig bleiben und weiter munter widerspruch schreiben und zum anwalt gehen. irgend wann lenken die ein war bei mir auch so
Zitat:
Also ich tendiere schwer, es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen zu lassen. Zu 100% bin ich mir aber noch nicht sicher.
Bin gespannt auf Eure Kommentare und Ratschläge, wie ich weiter verfahren soll...
also ich denke das die grünen öfters mal private probleme (frau hat ihn vlt ned rangelassen oder stress mitm chef XD )auf uns abwälzen :P
Zitat:
Hab deine Sache mal unter meinem Namen dort kurz und knapp geschildert bin mal gespannt was die Antworten von Tune it Safe ....
Zitat:
Das wäre auch für mich von großem Interesse. Stelle es bitte ein, sobald Du eine Antwort dazu bekommen hast...
Danke
Hab dir mal einige Links rausgesucht, die könnten Intressant für dich sein.[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
Und eventuell:
AZ: 6 O 216/90[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
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Zitat:
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Hi,
war letzte Woche bei meinem Tüv und mit hängen und würgen hat er mir die Plakette drauf gemacht da ich keine 7cm Bodenfreiheit am tiefsten Punkt vom Polo habe.
Seine Worte lass dich nicht erwischen.
Hi!
Ich war letzten Donnerstag ebenfalls beim Tüv. Den Prüfer hat es gar nicht interessiert wie viel Platz unterm Auto ist. Er hat nicht gemessen und auch kein Wort in der Richtung verloren. Und meine Querlenkerstrebe hat unten schon keine Farbe mehr. Ich setzte immer mal aufm Feldweg auf, aber nie im normalen Straßenverkehr. Ich habe so 6-6,5 cm Platz.
Die einzigen Mängel waren Rost an der Bremsleitung und nen defekten Simmering an der Schaltstange. Und der Hinweis das in 2 Jahren AU evtl. nicht mehr klappt.
Zitat:
Und der Hinweis das in 2 Jahren AU evtl. nicht mehr klappt.
bei mir schon
AU? wofür randgruppe 0 ist eh gesünder