Bananenrepublik eben
Nur mal was wegen der Zulässigkeit.[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
Zitat:
Das Go-Kart
für die Straße
Das F-Kart 170 von SMC mit
europaweiter Straßenzulassung!
Das Go Kart hat bestimmt die gewünschten 2 Cm Bodenfreiheit.
Zitat:
Nur mal was wegen der Zulässigkeit
Hauptsächlich sind es ja die jungen Beamten, die sich noch ihre Hörner abstoßen müssen
Aber wie gesagt es ist eine unnötige Steuerverschwendung.
viel mehr ärgert mich der Zeitverlust den ich hatte.
Extra Urlaub nehmen um zu den Öffnungszeiten im Straßenverkehrsamt zu sein ^^ und und und.
echt da will man sich einmal aus der breiten Masse abheben und sofort ist man der Arsch.
Ich weiss garnicht was hier so riesig diskutiert wird... es gibt kein ZU TIEF! so lange das Fahrzeug im Straßenverkehr so bewegt werden "kann" das andere Verkehrsteilnehmer nicht! behindert werden ist es egal wie tief du den karren setzt.
Ich war doch beim TÜV 2009 was eher der Fall ist..das alle sagen " Sry aber wir können keine Bremsenprüfung bei unter 7cm machen sie brauchen einen flachen Bremsenprüfstand" alles andere ist schmarrn was hier erzählt wird!
Zudem kommts an ob der Prüfer! EU oder DE abnahme macht... von daher kann die Rennkontrolle machen was sie will ...
Haste Rechtschutz ? wenn ja klär das mit der wenn die erfolg sieht wird sie dich unterstützen dann ab zum Anwalt PANK aus! .....
Zitat:
Haste Rechtschutz ? wenn ja klär das mit der wenn die erfolg sieht wird sie dich unterstützen
Zitat:
Die haben aber abgelehnt, weil: "Nicht ausreichende Aussicht auf Erfolg"
Jau...
Wozu jahrelang die Beiträge zahlen, wenn die nur Fälle übernehmen, wo von vornherein feststeht, dass die Sache gewonnen wird...
Dafür brauche ich keine Versicherung. Das schaffe ich dann auch selbst.
Zitat:
Wenn man Sie braucht, sind Sie nicht da. Was für Wixxer, Entschuldigung.
Wozu jahrelang die Beiträge zahlen, wenn die nur Fälle übernehmen, wo von vornherein feststeht, dass die Sache gewonnen wird...
Dafür brauche ich keine Versicherung. Das schaffe ich dann auch selbst.
das is echt ne frechheit, die frage ist wofür zahlt man dann beiträge, wenn die sowieso keine fälle übernehmen, bei denen die gefahr besteht sie müssen was bezahlen
Zitat:
Das Go-Kart
für die Straße
Das F-Kart 170 von SMC mit
europaweiter Straßenzulassung!
Zitat:
Muß er mir erklären, wenn er mich verknacken wil...
ok... Denkfehler...
Bleibt aber trotzdem die Frage, warum dann bei diesen Fahrzeugen keine Mindesthöhe der Bodenfreiheit gelten soll...
Ob ich nun mit einem Pkw den "Asphalt verkratze" oder mit nem Kart... Dürfte eigentlich keine Rolle spielen...
also des höre ich zum erstenmal
zu tief oder sowas
wenn der tüv es eingetragen hat
dann einfach ins fahrzeugschein/brief einschreiben
und fertig
und wenn mann das fahrwerk länger als ein jahr eingetragen drin hat können die nichts mehr machen.
wieso können die nach einem jahr nichts mehr machen? was ändert sich denn da?
seit neustem ist des so hab mich informiert
wenn man beim tüv wahr eintragen und man muss jetzt alles ins fahrzeugschein eintragen lassen.
die zettel vom tüv ist nur noch gut fürs umschreiben wenn die polizei das sieht das es nicht im fahrzeugschein steht sonder auf den zettel vom tüv können die sagen nicht zulässig und rausbauen bitte
achso, du meinst, dass sich die gesetzeslage vor einem jahr geändert hat!? ok... aber dass "sie" nichts machen können ist ja auch falsch, nur haben "sie" es in diesem fall nicht richtig gemacht. eingetragen heißt ja nicht, dass alles in ordnung ist.
ja aber es gibt so tüv oder so tüv
wenn man hier so manche bemerkungen liest, dann frag ich mich, warum gibt es sachverständiger?warum muss ich zur abnahme zum tüv?
wenn die polizei eh das letzte wort hat, dann fahr ich demnächst zur dienststelle und spar mir die kosten
warum du zum tüv fährst das du mit dem bericht es in deinem schein übertragen lassen kannst dann können die nichts machen da es ja drin steht im schein
Zitat:
seit neustem ist des so hab mich informiert
wenn man beim tüv wahr eintragen und man muss jetzt alles ins fahrzeugschein eintragen lassen.
die zettel vom tüv ist nur noch gut fürs umschreiben wenn die polizei das sieht das es nicht im fahrzeugschein steht sonder auf den zettel vom tüv können die sagen nicht zulässig und rausbauen bitte
wegen sowas hatte n bekannter schonmal ne gerichtsverhandlung, weil das fahrwerk nur auf dem TÜV zettel stand aber nicht in den papieren... hätte 3 Punkte und ne geldstrafe geben sollen... am ende wurde er freigesprochen, bekam keine strafe und keine punkte... das ist allerdings schon 12 jahre her
Leute, bei mir war es eingetragen...!
Die Diskussion geht ein wenig an meinem Thraed vorbei...
Nicht böse gemeint...
Bin ja für jede Info, die mich weiter bringt, dankbar...
Zitat:
wegen sowas hatte n bekannter schonmal ne gerichtsverhandlung
das hatter bestimmt noch irgendwo in nem ordner... aber damals gings ja net drum obs zu tief ist sondern das es angeblich net eingetragen war... aber ich werd ihn morgen mal anrufen
Ok, dann paßt es nicht. Brauchst ihn also nicht anrufen...
Für mich wäre nur ein Urteil von Interesse, in dem es um die GLEICHE Sache ginge...
Hier mal ein Foto von der "Vermesserei"....
Sowas nennen die ebene Kläche...
Fläche...