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Fahrzeug zu tief ?

Zitat:

Ähnlich wie bei größeren Motorumbauten die man heute nicht mehr abgenommen bekommt aber wer ihn drin hat der hat ja auch gewissen Bestands Schutz


Sowas nennt man "Stand der Technik". Kannst doch heute auch n Käfer fahrn, der damals Serienmäßig keinen Gurt hatte.



Zitat:

Falls mich dieser eines besseren belehrt, muss ich wohl mit einigen Tüv Prüfern hier reden ...


das gilt halt nur für österreich und nich für deutschland.. österreich isses gesetz... deutschland nur ne richtlinie

kannst ja die antwort posten.. und um wieviel geld du wetten wolltest


sorry wenn ich mich hier jetzt noch einmische,

aber der vom tüv wird dir wohl kaum sagen: joa, kanste ruhid tiefer fahren, ist nur ne empfehlung. natürlich sagen dir die, dass du das nicht tiefer fahren darfst. weil die das für sich so festgelegt haben!

es gibt aber immer wieder prüfer die sagen, ich nutze meinen spielraum den ich habe so aus, dass es für meinen "kunden" gut ist. das machen die aber meist nur, wenn man die kennt oder die nen guten tag haben.

mein prüfer zb hat mich sonst immer am bremsenprüfstand vorbeigelotst, weil ich da nicht drüber komme. also auf die bühne zur eintragung vom auspuff zb.
als ich aber bei der HU hinkam, meinte er direkt: versuchs erst garnicht, diesmal darf ich dich nicht dran vorbeifahren lassen und wenn du da aufsetzt hat es sich erledigt und du darfst HU trotzdem bezahlen.

fazit: wenn es sachen sind, wo die sagen können: ja ok hab ich nicht gesehen, dann kneifen die gern mal nen auge zu (normalerweise hätte er mich ja sonst auch immer vom hof jagen müssen). aber wenn sie dafür bürgen müssen, das alles so legal ist, dann ist meist schluß mit lustig.

genau so verhält es sich auch mit den 8cm bodenfreiheit. das ist nur eine richtlinie also kneifen die da mal nen auge zu. LAK aber ist pflicht, dass lässt dir fast keiner so durchgehen



gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

oder nen 86c mit 175/50-13....
Heute trägt das keiner mehr ein...
Aber wer es in den Papieren hat, sollte auf der sicheren Seite sein...
Wenn das zutrifft, was Du sagst Projekt, müßten 95% der hier im Forum registrierten auf Standartfahrwerke umrüsten...
Verstehe mich richtig: Ich unterstelle Dir keine falsche Aussage !
Ich könnte es nur nicht nachvollziehen, wenn es denn der Tatsache entspräche.


Also ein guter Kumpel von mir arbeitet beim Tüv Süd, den habe ich im privaten bei nem Bier gefragt. Zudem arbeitet ein weitere sehr guter und langjähriger Kumpel bei der KÜS, auch dieser hat mir dies so erzählt. Ich denke dass diese 2 Jungs mich sicherlich net "anschwindeln".


Zitat:

Aber wer es in den Papieren hat, sollte auf der sicheren Seite sein...
Das ist doch auch so.


die müssen dich ja nich anschwindeln....

unwissenheit

ich mein.. lesen kann doch jeder.. und die stvzo ist für jeden zugänglich...

da brauch man kein prüfingeneur um zu wissen was die stvzo besagt


Nunja, ich will/ werde hier den Standpunkt vertreten der mir hier bei ALLEN Prüforganisationen angetragen und erklärt wurde.


Selbst das mit der LAK - Dann wärst trotzdem mit nem 40er Fahrwerk drunter!


Zitat:

oder nen 86c mit 175/50-13....
Heute trägt das keiner mehr ein...


das auch nen gerücht



Zitat:

Selbst das mit der LAK - Dann wärst trotzdem mit nem 40er Fahrwerk drunter!

das auch was anderes...

LAK und bodenfreiheit sind 2 paar schuhe


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

haben die bei mir aber nicht gemessen...
Ergo vor Gericht nicht beweisbar...


Zitat:

LAK und bodenfreiheit sind 2 paar schuhe

Das mag sein, dies meinte ich aber im Bezug auf den Threadstarter.

Zitat:
Ergo vor Gericht nicht beweisbar...
Gar nix, auch kein Foto?


LAK.. ja weil er nen 2f hat.. ist schon richtig... das gilt ab bj. 88 glaube

aber deine aussage mit der bodenfreiheit ist ALLGEMEIN falsch..


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Bin ich mir nicht mehr sicher, aber ich glaube nicht. Die haben nur unterm Boden fotografiert...
Im Bußgeldbescheid steht auch nix über die LAK...


Zitat:

aber deine aussage mit der bodenfreiheit ist ALLGEMEIN falsch..


Also, wie gesagt, WENN ich falsch liegen würde, hätte ich keinerlei Probleme dies hier öffentlich einzugestehen und mich für die falsche Aussage zu enstchuldigen! Jedoch beharre ich solange darauf, bis ich das gegenteil schwarz auf weiß sehe.

In diesem Sinne...


Zitat:

Bin ich mir nicht mehr sicher, aber ich glaube nicht. Die haben nur unterm Boden fotografiert...
Im Bußgeldbescheid steht auch nix über die LAK...

Wenn die LAK aber zu tief wäre, wäre der Polo ja auch zu tief, so meinet ich könnten die argumentieren.


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Außerdem habe ich irgendwo gelesen, dass bei H7- Beleuchtung die Birne als LAK zählt... Dann würde das bei mir auch noch passen...


zitat: Wenn die LAK aber zu tief wäre, wäre der Polo ja auch zu tief, so meinet ich könnten die argumentieren.

das schrieb ich oben schon...

du meintest was anderes


stimmt mit den linsenscheinwerfern ist die ja etwas höher


Sorry, hab ich gar net bedacht! Hast ja die Linsendinger. War auch n Grund, warum ich mir die damals reingemacht hab. Dann könnte das sogar stimmen...Hmmmm


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Also, für heute bedanke ich mich bei allen für die rege Anteilnahme...
Werde mich jetzt zu Bett begeben.
Nach meinem Anwaltbesuch werde ich mich hier wieder einklinken...
In diesem Sinne...


na dann sind wir alle gespannt Gudds Nächtle


vor allem vergiß nicht am ende auch mal zu berichten wie es letztlich ausgegangen ist das vergessen leider viele


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

versprochen...
GN8


Der Wiki-Eintrag ist hierzu sicher auch interessant.
[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



  • Man sollte aber beachten das es bei Wikipedia nicht unbedingt korrekt ist was da steht, da im Prinzip jeder die Einträge bearbeiten kann.

    Am besten wir warten die Antwort vom TÜV ab. Wird sicher interessant.

    Zitat:
    Können Sie dies anhand eines § bestätigen?

    Den Teil find ich interessant, damit verhinderst du das es eine Standardantwort wird (nach dem Motto "Der TÜV-Prüfer Wurst von der Prüfstelle Theke hat mir die Auskunft erteilt das das halt so ist...").

    Evtl. kommt auch erst mal gar nix und der TÜV muss intern erst mal die Sachlage prüfen, weil es hier wirklich keine genauen Infos gibt, außer den Absatz bei der HU.

    @oldaddy2:
    Meine Meinung: Ich würde in deinem Fall auf jeden Fall mit einem Anwalt sprechen. Dein Fahrwerk wurde so eingetragen und ist damit in Ordnung. Und Fotos ohne Maßstab (vom Polizisten) sind ja wirklich das letzte...

    Ich würde folgende Anhaltspunkte mit dem Anwalt absprechen:
    1. Fotos (ohne Maßstab!) sind auf Grund fehlender gesetzlicher Vorschriften einer Mindestbodenfreiheit kein Beweis dafür das du diese unterschritten hast.

    Sollte darauf nicht eingegangen werden können dann
    2. Das Fahrwerk wurde zum Stand der StVO am XX.XX.XXXX von einer anerkannten Prüfstelle eingetragen und bei der letzten Hauptuntersuchung vom XX.XX.XXXX nicht bemängelt. Daher ist es seltsam das Streifenpolizisten behaupten das KFZ sei zu tief. Seltsam ist auch das keine Mängelkarte und TÜV-Vorladung ausgestellt wurden sondern direkt eine Geld- und Punktestrafe eingegangen ist.

    Die beiden Punkte würde ich beim Anwalt ansprechen, ich denke schon das er da etwas machen kann.


  • gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Zu dem Teil, wo Du mich direkt angesprochen hast:
    Genau so sehe ich das.... Als Meßwerkzeug wurde eine MacLite verwendet (Kopfdurchmesser angeblich 5,5 cm) Diese paßte nicht überall durch. Also steht im Bußgeldbescheid "Fahrzeugtiefe deutlich weniger als 5,5 cm". Fotos vom Unterboden dazu, fertig. Vermerk: Nicht korrodierte Kratzspuren an der Abgasanlage. Auto setzt auf...
    Schwachsinn ! Habe denen gesagt, dass ich wo drüber gefahren bin. Daher die Kratzspuren... Ist tatsächlich so... Bin von nem Parkplatz gefahren. Habe aber nicht die Ausfahrt genommen, sondern bin die Bordsteinkante runtergefahren... War nicht so gut... :( Dachte, das paßt...
    Außerdem meine ich, dass die sich die Messung sonst wo hinschieben können. Die haben zwar geschrieben, die Messung sei auf ebener Fahrbahn durchgeführt worden, aber wo ist eine öffentliche Straße denn tatsächlich eben...? Und da es hier um wenige cm geht, die entscheidend seien können, denke ich nicht, dass die Messung rechtlichen Bestand haben wird.


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Wikipedia war auch interessant...
    Danke


    Also dass es ein festes "Gesetzt" sein soll wäre mir auch sehr neu. Aber wenn es da echt nen neuen Gesetzestext gibt, wäre ich auch sehr interessiert den zu lesen... Wenn Dich die Polizei anhält und mit zum Tüv nimmt und du hast unter 8 oder so, ist klar, dass der Tüver sagt: "Nein Bub, das geht so nicht, der nette Herr von der Polizei hat recht..." So läuft das dann ab. Ebenso wenn Du was eintragen willst, solltest Du 8cm haben. Aber dass es ein festes Gesetzt, wie in ösiland geben soll, weiss ich auch nichts. Lasse mich eines Besseren beleheren. Weil min. 11cm-dann kann man hier 98% im PT stillegen

    Golden Elite kann bestimmt au was sagen als Tüver...


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Neues aus der Anstalt....

    Habe mit nem Anwalt telefoniert. Nach grober Einschätzung (Fahrwerk eingetragen etc.) kam er zu dem Ergebnis, dass er mir helfen könne...
    Dann das Telefonat mit der D.A.S.. Jetzt kommts... Keine Kostenübernahme des Rechtstreites wegen "mangelnder Aussicht auf Erfolg". Der absolute Hammer...
    Aber, laut AGB´s sind die tatsächlich in der Lage so zu entscheiden.

    Ok. Jetzt gehe ich die Sache selbst an. Habe einen Einspruch formuliert und werde diesen am Montag (02.04.) einsenden.
    Für Interessierte habe ich diesen nebst dem Bußgeldbescheid mal online gestellt.

    Der Link: [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



  • Sind etwa 30 MB. Für Kommentare wäre ich dankbar...

    Natürlich werde ich Euch auch weiterhin auf dem Laufenden halten .

    Grüße


  • gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Ich glaube, dass der Link nur funktioniert, wenn man bei Windows live eine id hat? .
    Hat jemand nen Tip, wie ich das sonst noch online stellen kann?


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