ABER.... Der Thread wird grad zerissen, also genug des OT´s ...
Habe für mich eine Entscheidung getroffen....
Die Sache geht vor Gericht. Ohne Rechtschutz, ohne Anwalt.
Mal sehen, was draus wird...
dann wünsch ich dir viel erfolg! ich drück dir die daumen!
Ot:
echt schade,das geraden leuten wie dich sowas passiert,obwohl alles ordnugsgemäß eingetragen ist.
Es fahren doch sonst leute rumm,bei dene nichts eingetragen ist und co.
Könntest ja auch mal Adac um rat bitten,fallst du mitglied bist.
ansonsten hmm
Also ich drück dir da mal die Daumen, obwohl ich das schon recht merkwürdig finde.
Wenn ich mir deine Profilbilder so ansehe ist deiner höher als meiner war.
Ich hatte z.B. an der Frontschürtze grad mal 4,5 bis 5 cm zur Straße wurde ständig angehalten und keiner hat was gesagt.
Ein Tip am Rande, such vorher nach vergleichbaren Prozessen, vllt. findest du so eine Möglichkeit das ganze zu deinen gunsten ausgehen zu lassen.
Lg Carsten
Also ich find das auch einfach nur "Affig" von der Busgeldstelle und der PK erst recht...
1. Das einzige was mal nen Ansatz wär, ist die Lichtaustrittskante, die ja vernachlässigt wurde.
2. Wie will er, wenn der Wagen wirklich unter 5.5cm wäre sehen, dass der Unterboden und "diverse Schrauben" (wenn ich das schon hör) verkratzt waren?!
3. Der Oberhammer schlechthin ist meiner Meinung nach der wirklich hinterlistige Bezug auf die Tüv-Richtlinie!
Er gibt in seiner Erklärung selber zu, dass es zu dieser Beschuldigung kein Gesetz und keinen Erlass in der STVO gibt. Somit handelt der PK willkürlich. Wenn er sich auf die Richtlinie beruft, müsste er nicht nur den Fahrzeughalter/Fz-Führer belangen, sondern erst recht den Tüv Ing. der die Fahrwerks-Rad/Reifen Kombi abgenommen und eingetragen hat!
Dieser Ingenieur hält im Zweifel nämlich seinen Kopf hin wenn das was er abnimmt "Verkehrsgefährdent" ist.
MfG
Erstmal Hut ab! ohne Rechtschutz durch zu ziehen zeigt von Arsch in der Hose, den wenn es kracht sind das massige kosten. Also wenn Du Leute brauchst die auch Aussagen das Sie tiefer als 7cm sind / waren dann bin ich gerne bereit auszusagen.
Hoffe das ich am 5.07 mein Ordner bekomme, sodass ich Dir den Zettel per PM schicken kann.
Hab bisher auch noch nix von der " Tune it Safe " Sache bekommen, schon komisch ... naja hoffe das es da bald mal ne Antwort druff gibt.
was soll er auch mit nem anwalt? er hat mit der ganzen sache widerspruch eingelegt und nun müssen sie ihm beweisen das es so ist, da keine gesetzliche reglung dafür gibt und alles nur am ing liegt, wird es höch wahrscheinlich eingestellt, es sei denn die sind so hartnackig und führen einen neutralen ing dazu aber dann müssen sie auch im gleichenzug dem ing der das abgenommen hat ein verfahren anhängen und da werden sie wohl oder übel ziemlich ins schei... näpfchen tretten. wenn du das ganze etwas beschleunigen möchtest, dann zieh die öffentlichkeit dazu, darfs zwar keine genauen details preisgeben aber annährend schon.... die sind heiß auf solche sachen
HI,
gibts schon was neues ?
Zitat:
gibts schon was neues ?
Zitat:
Die Sache geht vor Gericht. Ohne Rechtschutz, ohne Anwalt.
@ myexctnr: also das sehe ich nicht so. ich war auch schonmal angeklagt, in ner diebstahlsache und habe keinen anwalt gebraucht, da ich mir keiner schuld bewusst war, und es einzig an der bekloppten wachtmeisterin lag, dass ich dort überhaupt sitzen musste.........und da man doch noch auf den logischen menschenverstand hoffen darf, zumal wenn man zeugen hat, kann man durchaus auch ohne anwalt aufs gericht gehen
ich wurde übrigens freigesprochen
Genauso wars bei mir auch,hab mich damals selbstverteidigt,konnte halt gut argumentieren. Das ist das a und o bei sowas...wenn du mit gesetzen argumentierst hast du gute chancen...vergleichsfälle wären auch gut...
Zitat:
Ich war auch schon mal angeklagt, in einer Diebstahlsache...
Zitat:
Ist Quatsch, sich selbst vor Gericht zu vertreten, das müsstest du doch in deinem Alter wissen.
Naja Recht haben, und Recht bekommen, dass sind immer 2 verschiedene Paar Schuhe.
Ich, und ich denke viele Andere hier auch, sehen das genauso wie du. Du bist im Recht!
Zitat:
Naja Recht haben, und Recht bekommen, dass sind immer 2 verschiedene Paar Schuhe.
Zitat:
da es keine gesetzliche Grundlage hierfür gibt.
Zitat:
Du bist im Recht!
Zitat:
In diesem Merblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9
Zitat:
Du zitierst dieses Merkblatt allerdings nicht vollständig...
Sinngemäß steht in diesem Merkblatt nämlich auch, dass es von Fahrzeug zu Fashrzeug unterschiedlich sein kann und dass letztendlich der Fahrzeughalter für sein Fahrzeug verantwortlich ist...
Zitat:
Na, Du scheinst ja über einen riesigen Schatz an Lebenserfahrungen zu verfügen...
... Recht haben und Recht bekommen immer 2 verschiedene Paar Schuhe sind...
Zitat:
Das war keineswegs beleidigend gemeint
Mahlzeit,
Du ich hab gerade mal in bissel beim VDAT e.V rumgeschaut die sind zB am 15 bis 25.09 auf der IAA Pkw Frankfurt. Je nach dem solltes Du dort mal Dich mit den zusammen setzen oder schreib den mal eine email, den der VDAT ist der Verband Deutscher Automobile Tuner e.V und helfen auch bei so angelegenheiten weiter.
Vieleicht können die Dir ja ein paar Tipps geben oder halt mit Dir gemeinsam nach einer Lösung suchen.
hier mal die URL:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
PS: Ich würd einfach mal Anrufen ....
Zitat:
Vieleicht können die Dir ja ein paar Tipps geben oder halt mit Dir gemeinsam nach einer Lösung suchen.
[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
Unter dem o.a. Link könnt Ihr den Beschluß des Amtsgerichts Moers einsehen, den ich soeben erhalten habe...
Kurz und knapp: Einstellung des Verfahrens nach § 47 Abs.2 OWiG.
Was dieser beinhaltet kann ich leider nicht sagen. Habe dies nicht recherchiert. Ist mir auch egal... .
Es juckt mich zu erwähnen, - und das geht an all jene, die meinten, dass ich ohne Anwalt chancenlos sei - dass ich es ohne Rechtschutz und anwaltlichen Beistand geschafft habe...
Dank an all jene, die mir den Rücken gestärkt und mir Glück gewünscht haben!
Von heute an werde ich stets eine Fotokopie des Bußgeldbescheides und des Beschlusses vom AG Moers mir mir führen...
Ja sehr geil...Glückwunsch
Sauber bekomm ich ne Kopie? :P hehe
Zitat:
bekomm ich ne Kopie?
Hier der § 47 Abs. 2:
(2) Ist das Verfahren bei Gericht anhängig und hält dieses eine Ahndung nicht für geboten, so kann es das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft in jeder Lage einstellen. Die Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn durch den Bußgeldbescheid eine Geldbuße bis zu einhundert Euro verhängt worden ist und die Staatsanwaltschaft erklärt hat, sie nehme an der Hauptverhandlung nicht teil.
Der Beschluß ist nicht anfechtbar.