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Polo 86c Verkauf nun Ärger mit dem Käufer

Das hat eigentlich nichts mit nem Unfall zu tun, denn der Stabi wird auf der Beifahrerseite mit einem Geschraubten Metallwinkel gehalten, und der verzieht mit der Zeit gerne.

Ansich muss man nur die Beiden Halteschrauben dieses Winkels Lösen(an der Karroserie), das Ganze wieder nach vorn drücken, und dann wieder anziehen, da gibt es hier auch schon mehrere Themen in der Sufu, und ist halt ne Schwachstelle an der Aufhängung.



schocker123
  • Themenstarter

die haben sich jetzt den gutachter kommen lassen der sagt mir heute abend bescheid was los ist. also mal schauen von kaputten aufnahmen oder querlenkern war nie die rede der meinte das rad hat mal einen bekommen und wäre dann rausgerissen oder so nen quatsch


schocker123
  • Themenstarter

außerdem soll vorne auf der fahrerseite irgentwelche sollbruchstellen gerissen sein und die wurden angeblich "geflickt"



gelöschtes Mitglied

    Dann warte mal ab, was der Gutachter sagt


    schocker123
    • Themenstarter

    das ende vom lied ist doch klar mir kann ja keiner mehr was und laut dem verkäufer wo ich ihn her habe hat die schleuder 5 vorbesitzer also wird das wohl nix xD


    gelöschtes Mitglied

      ja genau, wie will man da nachweisen, wer dem Wagen diesen Schaden zugefügt hat.
      Bin ja gespannt, was der Gutachter kostet, vielleicht ja fast so viel, wie der Wagen gekostet hat.


      schocker123
      • Themenstarter

      ne angeblich nicht aber hab ja mal angerufen bei der dekra ein normales gutachten bei so einem schaden.......600 taler is der ganze wagen gar nicht wert aber gut wer zu viel geld hat.. ich würds mit stabi richten probieren.


      gelöschtes Mitglied

        Genau, und dann läuft der wieder halbwegs geradeaus, aber richtig perfekt wird das nicht mehr.
        600 Euro für nen Gutachten ist ganz schön viel, macht der Käufer ja ziemlich viel verlust, naja ist seine sache


        schocker123
        • Themenstarter

        der läuft gradeaus man darf wohl nur nicht bremsen warscheinlich hat der den irgentwo gegen gesetzt



        wart erst mal ab, was der Gutachter sagt; wenn der "Käufer" was will, muss er dich erst mal verklagen.

        Falls tatsächlich der Käufer Recht bekommen sollte (Basterauto: in den Artikeln war der Verkäufer Händler; in deinem Fall wohl nicht...), bist Du als Vorbesitzter haftbar, auch wenn Du von den Schäden nix gewusst hast.

        Du deinerseits müsstest deinen Vorbesitzer haftbar machen usw...; aber was ist halt beweisbar...; bei so ner Summe wo´s um 500.-€ geht, wär mir der Aufwand und die Erfolgsaussichten viel zu gering...


        schocker123
        • Themenstarter

        so jetzt behauptet er der gutachter sagt die karosse ist komplett verzogen und er würde gerne gebrauch vom 14 tätigen rpckgaberecht machen. geht das eigentlich weil ich ja als bastlerfahrzeug verkauft habe?


        Zitat:

        so jetzt behauptet er der gutachter sagt die karosse ist komplett verzogen und er würde gerne gebrauch vom 14 tätigen rpckgaberecht machen. geht das eigentlich weil ich ja als bastlerfahrzeug verkauft habe?


        14-tägiges Rückgaberecht gibt es nur bei Käufen im Internet mit Lieferung. Aber er hat doch die Bude selber abgeholt, also gekauft wie gesehn. Sag ihm es gibt keine Kohle, weil Bastlerfahrzeug und dann is gut. Dann einfach abwarten ob noch was kommt.


        schocker123
        • Themenstarter

        hab ich ja jetzt sagt er er zeigt mich an mal schauen was bei rauskommt


        Was der Gutachter behauptet ist völlig wurst; es zählt was im Gutachten steht und das auch nur unter Vorbehalt...; und wenn er Kohle will muss er dir zumindest ne Kopie des Gutachtens geben

        Wie bereits erwähnt gilt 14tägiges Rückgaberecht nur bei onlinekauf oder Bestellungen oder Haustürgeschäften, nicht bei Autokauf mit Vertrag ohne I.netbeteiligung.

        Lass ih mal Anzeigen; wenn der Sachverhalt so ist, wie Du geschildert hast, wird da nix bei rauskommen...


        schocker123
        • Themenstarter

        danke für die schnellen rückantworten....gut wenn was kommt lass ich mir erstmal nen gutachten schicken.


        Laut meinen erfahrungen, musst du als Privatverkäufer kein Rückgaberecht einräumen.

        Außer er ist ausdrücklich, im Kaufvertrag mit eingepflegt.

        Mach dir kein kopf, sollen die nen Anwalt beauftragen etc. KACK DRAUF !

        Ich hatte sowas auch schonmal, ich hatte nen E30 den ich gegen nen Golf 3 inkls. 450 Euro getauscht habe.

        2 Tage später der Anruf: "will das auto umtauschen, hin und her alles ausgeschlagen, alles kaputt über 1000 Euro soll die reparatur kosten blah blubb".

        Wir hatten KEINEN Kaufvertrag, aber den hatten wir per Email & ICQ gemacht (ich hatte natürlich noch die ganzen verläufe).

        Ich total unsicher.. scheiße.. was mache ich jetzt...

        Habe der netten Frau gesagt: "ja, ich muss mal schauen das wir das irgentwie hinbekommen"...

        Habe mir alles nochmal durchgelesen, und dann rief sie wieder an.

        Daraufhin sagte ich "bitte gehen sie zum anwalt, ich möchte nicht mehr weiter mit ihnen persönlich komunizieren, weder per icq, e-mail oder sonstige kontaktmöglichkeiten. Das fahrzeug wurde getauscht/gekauft (wie auch immer) wie beschrieben als bastlerfahrzeug/schlachtobjekt das ist nun ihr problem, ich bin laie habe alles erklärt wie ich konnte und habe dann aufgelegt"..




        nie wieder was von gehört... also kopf hoch


        Stimmt - Rueckgaberecht gibt es nur beim Fernabsatz. Sofern die Sachmaengelhaftung vertraglich ausgeschlossen ist und das Ganze als gekauft wie gesehen ueber die Buehne ging ist es ein Bastlerfahrzeug.

        Das ist jedoch nur die Lage "auf dem Papier" denn vor Gericht sind hier schon andere Urteile gesprochen worden. Genaugenommen bist Du aus der Haftung raus, solange er Dir nicht nachweisen kann, dass Du Kenntnis von den Unfallschaeden hattest, aber wie gesagt...das auf dem Papier

        Offensichtlich hat da jemand fuer 500,- Top-Zustand erwartet. Anstatt nun 600 Euro in Gutachten zu investieren haette er lieber beim Kauf nen Zwanziger fuer einen kleinen Check in irgendeiner Hinterhof-Werkstatt gezahlt.

        Anmerkung: war bei meinem Steili genau das Gleiche was den Geradeauslauf angeht....Stabi richten: alles gut.


        ich würds drauf ankommen lassen. als privatperson musst du ja schließlich keine garantie oder sonstiges geben. rückgaberecht gilt für dich auch nicht, du bist ja kein händler.


        schocker123
        • Themenstarter

        alles klar ich danke euch.
        die sollen jetzt mal machen kommt eh nichts gescheites bei raus und wie gesagt bastlerfahrzeug im kaufvertrag reicht ja aus.


        erstmal müssen beweise auf´n tisch liegen ... ich habe das gefühl der pokert ..


        vorallem so schnell ist kein gutachter das richt nach fake
        der hat bestimmt selber wo angeeckt


        schocker123
        • Themenstarter

        ja angebich kennt der wenn und ob das alles richtig ist bezweifel ich ja auch mal schauen warscheinlich werd ich von dem nicht mehr viel hören.
        Und mal ehrlich wenn ich was vom unfallschade gewusst hätte wäre ich ja nicht selber noch damit gefahren.
        und nachweisen das ich das wusste kann er ja nicht.


        ich kenne auch so einige leute bleib ganz ruhig . würde auf den überhaupt nicht antworten .. ggf anzeige wegen falscher verdächtigung .. und wenn er sich das auto angesehen bzw gefahren hat weiß er ja was er kaufte


        schocker123
        • Themenstarter

        ja die sind sogar probe gefahren und haben sich das auto 2 std angeschaut also ausgiebig.....das mit der anzeige wegen falscher verdächtigung ist ne gute idee.


        der typ faket 100 pro


        schocker123
        • Themenstarter

        mittlerweile seh ich das auch so mal schauen is nen ganz harter typ naja mal schauen was kommt die haben ahnung wie toastbrot und keine rechtsschutz....


        Hast Du ev. Zeugen, die bestätigen können, daß die das Auto probegefahren sind und ausgiebig angesehen haben? wenn ja, können die dir 100% nix.

        Und ohne schriftliches Gutachten...; kannst vergessen

        Wenn der Unfall so gravierend gewesen ist, daß er stillgelegt wurde, wie ist der den vorher durch den Tüv gekommen?


        Zitat:

        Laut meinen erfahrungen, musst du als Privatverkäufer kein Rückgaberecht einräumen.


        Genau so ist es, als Privatperson ist nix mit Widerrufsrecht ! !


        schocker123
        • Themenstarter

        Zitat:

        Wenn der Unfall so gravierend gewesen ist, daß er stillgelegt wurde, wie ist der den vorher durch den Tüv gekommen?




        das frag ich mich auch ich war nur bei der fahrwerkseintragung....


        Also ich möchte jetzt nicht besserwiserisch klingen oder so...

        Aber der Parsus gekauft wie gesehen greift nicht immer!
        Jeder Kaufvertrag ist anfechtbar, wenn grobe Mängel etc.. absichtlich verschwiegen worden sind!

        Da Du in Deinem Kaufvertrag reingeschrieben hast, dass Du keine Garantie auf den Wagen gibst und er zu Deiner Zeit unfallfrei betrieben worden ist, bist Du auf der sicheren Seite! Ich denke Du hast ja auch Zeugen, die belegen können, dass Du mit dem Wagen keinen Unfall hattest!

        Wenn Dir beim Kauf, als Du den Wagen erworben hast, ein Unfall verschwiegen worden ist, trifft Dich keine Schuld!

        Hatte selbst mal Ärger beim Verkauf meines Polos. Käuferin hat den Wagen in die Werkstatt gebracht und da stellte sich heraus, er hatte nen Unfall! Ich habe seit ich den Wagen hatte, nie einen Unfall damit!

        Das Ende von der Geschichte, ich war im Recht da ich nichts arglistig verschwiegen hatte, Käuferin hat keinen Cent gesehen und ich musste den Wagen natürlich nicht zurück nehmen!

        Also lehn Dich zurück, entspann Dich und genieß die Sonne


        schocker123
        • Themenstarter

        So neue Sachen:

        die haben offensichtlich eine Anzeige erstattet wegen Warenbetrug xD

        Was kann ich jetzt machen erstmal zu dieser Vorladung und dann?

        Anwarten oder gegen vorgehen mit einer anzeige wegen keine ahnugn falscher anschuldigungen?


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