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Neues Auto Überführen

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Hallo,

und zwar habe ich vor mir nächste Woche einen neuen Polo zu kaufen. Nun habe ich bei Google verschiedene Antworten gefunden und weiß nun immer noch nicht weiter. Folgender Sachverhalt liegt vor:

mein jetziger Polo ist ja noch ganz normal auf mein Kennzeichen zugelassen.
Der Polo den ich mir kaufen möchte ist meines Wissens auch noch angemeldet.

Nun brauch ich ja von meiner KFZ Versicherung so eine Doppelkarte?! und wie ist das nun, darf ich den neuen Polo mit meinem jetzigen Kennzeichen überführen oder brauche ich zwingend ein Kuzzeit-Kennzeichen?

Ich wohne in Baden-Württemberg und das Auto steht in Bayern.
Ich hoffe jemand von euch kann mir helfen, den ich habe keine lust noch ne Strafe zahlen zu müssen.

mfg



Musst bei deiner versicherugn anrufen bekommst dann eine nummer is so ne art doppelkarte.mit der nummer gehste zum stv amt dann musste dir schilder machen lassen und die nochma beim amt vorzeigen kostet auch was weis aber nich genau wie viel

hatte das ganze auch vor kurzem

darfst auf keinen fall dein kz an den andren polo schrauben is strafbar


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

was fürn scheiss -.-

also die Doppelkarte brauch ich ja so oder so von der Versicherung das ist klar. aber wie ist es nun wenn der neue Polo noch angemeldet ist?
kann man das vllt im Kaufvertrag vermerken dass ich mit dem Kennzeichen des Verkäufers bis nach hause fahre und es dann dort abmelde?



Du könntest das Auto mit dem amtlichen Kennzeichen von dem Verkäufer überführen, jedoch hat der verkäufer das risiko das du "unter seinem namen" scheiße baust und deshalb machen das einige nicht...

Mit deinem eigenen Kennzeichen darfst du nicht fahren, es ist ja auf dein bisheriges Auto zugelassen...

Edit: wie du schon sagtest ist das möglich, aber halt vertauensbasis...


gelöschtes Mitglied

    Hatte das Problem auch, entweder Kurzzeitkennzeichen und diese bei Zulassung anrechnen lassen, oder Brief vom anderen und zulassen und mit den Nummern hin ranschrauben und her fahren


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    sollte der Verkäufer zustimmen brauch ich von ihm dann aber noch ne vollmacht fürs amt oder? andernfalls kann ich die schilder von Ihm ja nicht abmelden.


    gelöschtes Mitglied

      Glaube wenn Du den kompletten Brief mit Kaufvertrag hast kannst einfach abmelden


      Also da der neue Wagen einen anderen Zulassungsbezirk hat als wo der Wagen hin soll, daher kannst du den Wagen entweder abgemeldet übernehmen und dann mit einem Kurzzeitkennzeichen und Doppelkarte überführen oder den Wagen mit den Alten Schildern und einer Vollmacht des letzen Besitzers den Wagen abmelden. Eine andere Möglichkeit wäre du besorgst dir einen Wagen mit AHK und einem Trailer (Vorraussetzung du darfst das Gespann bewegen Stichwort Führerscheinklasse) und bringst ihn so zu dir.

      Wäre der wagen in deinem ZUlassungsbezirk könntest du unter der Vorraussetzung das du die Doppelkarte hast den Wagen mit den alten aber Entwerteten Schildern auf dem DIREKTEN wege vom Standort des KFZ zur Zulassungsstelle. SAolange du dich in einem Zulassungsbezirk aufhälst wie zB HH

      Oder du rufst mal die blauen an und fragst mal ganz Nett was du tun kannst aber nicht über 110 sondern über eine NORMALE nummer


      Du benötigst zum abmelden keine Vollmacht des momentanen Halters.

      Du könntest folgendes tun:

      Auf deinen Namen nach kauf anmelden.
      Rote Nummern vom örtlichen Autohaus.
      Kurzzeitkennzeichen, kosten dafür sind Reginonal verschieden.
      Mit den Kennzeichen des Vorbesitzers überführen und umgehend nach der Überführung abmelden.
      Dieses dann am besten im Kaufvertrag vermerken.

      Ansonsten könnte man das Fahrzeug mit einem Anhänger transportieren und es gibt auch Speditionen die Fahrzeuge transportieren, dies ist jedoch relativ teuer.


      Gruß



      Zitat:

      Rote Nummern vom örtlichen Autohaus.


      in der Regel geben die ihre schilder nicht raus da du ja damit mist bauen kannst es sei den du hast da jemanden


      warum abmelden?

      ummelden ist hier das stichwort....kostet weniger

      nein vollmacht brauchste nicht.

      frag den verkäufer ob der wagen zugelassen übergeben wird

      wenn ia ist zulassungsbeschinigung teil 1,2 und VB-NR(versicherungsnummer) notwendig zum ummelden

      wenn nein brauchst du kurzkennkeichen(5tageskennzeichen)

      zur beantragung der kurzkennzeichen benötigst du auch eine VB-NR

      damit gibt mann dir zeit überführungsfahreten,tüf oder der gleichen durch zu führen.


      für eine wieder inbetriebnahme(zulassung im volksmund) brauchst du wiederum einen neue VB-NR







      Ich fass dasmal zusammen...

      1.: Verkäufer fragen ob er sein Fahrzeug angemeldet übergibt, wenn du dich dazu verpflichtest es auf direktem wege ab zu melden

      wenn nicht dann...

      2.: Freunde, Bekannte etc. fragen ob sie dir nen trailer bzw nen passendes auto dafür ausleihen können...
      (oder gucken das du jemanden kennst der dir ne rote nummer besorgen könnte)

      oder...

      3.: Du musst in den sauren Apfel beißen und nochmal ca 70 scheine für ein Kurzzeitkennzeichen ausgeben was du normal bei deinem Straßenverkehrsamt bekommst...

      Viel Erfolg


      wenn du von deiner jetzigen Versicherung aus welchem Grund auch immer keine EVB bekommst, kannst du die für Kurzzeitkennzeichen auch hier kaufen:
      http://www.ebay.de/itm/Kurzzeitkennzeichen-Versicherung-3-Tage-PKW-fur-Deutschland-Kurzkennzeichen-eVB-/221100938295?pt=Automobilia_DE&hash=item337aa49437#ht_2075wt_1396&mkcid=1&mkrid=707-53477-19255-0&siteid=77&campid=5336422284&customid=&toolid=10001&mkevt=1&mkcid=1&mkrid=707-53477-19255-0&siteid=77&campid=5336422284&customid=&toolid=10001&mkevt=1

      hat ein Kollege letztens gemacht, hat super geklappt. Zu dem Preis kommen halt die Verwaltungskosten der günstigen Ämter + Schilder

      Im Normalfall stellt dir deine Versicherung kostenlos eine aus bzw. rechnet die Kosten bei der neu abeschlossenen Versicherung ab. Da würde ich morgen mal nachfragen.


      Auch von mir die Empfehleung:

      1. Kaufvertrag + Checklisten z.b. die hier....[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar

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    • 2. Wenn Fzg. angemeldet, siehe Kaufvertrag, Ummeldung schnellstens.

      Um Kosten für die Schilder zu sparen, würd ich den alten Wagen schon 3-4 Tage vorher abmelden und ne Kennzeichenreservierung vermerken lassen. Dann bekommst du dein altes Kennzeichen auch wieder auf dem neuen Wagenund sparst für die Kennzeichen ca. 30 Euronen.

      3. Wenn Fzg. abgemeldet, bei Versicherung am Besten gleich beide EVB holen (für Kurzzeit und dann endgültige Zulassung), zur Zulassungsstelle und (Kurzzeit-)Kennzeichen holen und Wagen abholen.


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