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Polo 6n GTI zulassen...

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Hallo Jungz und Mädelz,
Ich brauche mal echt euren Rat.
Ich bin schon lange hier angemeldet. Da wir auch ein Polo 6n hatten, dieser musste leider im Februar verschrottet werden. Und ich hatte noch kein Führerschein. Diesen habe ich seit Mitte Oktober erlangt
Jetzt zu meiner Frage an euch. Das ist mein erstes mal.....
Jetzt hab ich mir ein Polo 6n GTI gekauft. Dieser ist abgemeldet.
Muss ich ihn erst Versichern, und dann anmelden? Und danach zum TÜV? Ich weiss es echt nicht.
Bitte um Hilfe.

Grüsse aus Bochum



Kein Tüv, bzw. abgelaufen?


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Er war lange abgemeldet. Und auch kein TÜV mehr....



Man muss bei der Versicherung eine EVB-Nummer (das ist die Versicherungsbestätigung / übernahme) beantragen (nach dem man die Preise erfragt hat und den Versicherungsumfang abgeklärt hat.

Mit dieser Nummer ist das Fahrzeug schon mal versichert (theoretisch, ab Tag der Zulassung) und man kann mit Kennzeichen zum Tüv und anschließend zur Zulassungstelle fahren (bekommt man keinen Tüv hat man ein Problem, weil man dann nicht zulassen kann. Solltest keine (Vor-) Kennzeichen haben klappt das nicht.

Viele Versicherungen bieten an, ein Kurzzeitkennzeichen auf die nachfolgende "normale" Zulassung anzurechnen. Aber auch hier ist das Problem, daß man mittlerweile TÜV benötigt um überhaupt eine Kurzzeitzulassung zu bekommen.

idealerweise rote Kennzeichen ausleihen und zum Tüv, oder in eine Werkstatt schleppen und TÜV machen lassen


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Schon mal vielen Dank für die wirklich schnelle Hilfe....
Das gute ist schon mal, eine Werkstatt die TÜV machen, ist bei mir vielleicht 500 Meter weg.
Also als erstes das Fahrzeug versichern.....


Erst tüv, dann mit dem Brief, Schein, evb und TÜV Zettel zur Zulassungstelle und anmelden, danach das Auto richtig versichern.


Schein, falls vorhanden; manche Zulassungsstellen behalten den nach dem Abmelden ein.


Zitat:

Schein, falls vorhanden; manche Zulassungsstellen behalten den nach dem Abmelden ein.


Eigentlich nur bei "endgültiger" Außerbetriebsetzung... (Erfahrungen hier in Niedersachsen)


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Werde auch mal schauen, welche Unterlage ich alles kriege, für den Polo 6n GTI. Wenn wir den Kaufvertrag fertig machen....



Zitat:

. Aber auch hier ist das Problem, daß man mittlerweile TÜV benötigt um überhaupt eine Kurzzeitzulassung zu bekommen.



Wie jetzt im Ernst!?
Wie soll man denn dann ein Fahrzeug zum Tüv hin fahren?


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

@ derby86: Das hab ich mich auch schon gefragt...


Trailer, ADAC, Rote Nr. etc


[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


  • Zitat:

    Trailer, ADAC, Rote Nr


    Als ob uns der ADAC mal ebend so Kreuz und quer durch die Gegend Eiern würde
    Und wer hat schon einen Hänger und ein passendes Zugfahrzeug als Hardcore Polo Fahrer

    Ich habe gelesen das es ohne HU ein eingeschränktes Kurzkennzeichen geben soll womit man alleine nur in seinem Zulassungsbezirk herum Eiern darf und das auch nur für Fahrten, die im Zusammenhang mit der HU stehen.

    Andernfalls würde man ja sonst zurück zur Illegalität getrieben, ganz so wie früher, als wir alten Hasen noch die Größten waren


    Mal ganz im Ernst, schau das du erstmal die Papiere bekommst, also die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2, die große davon ist auch gleichzeitig die Besitzurkunde. Außerdem benötigst du zur Zulassung noch eine gültige Hauptuntersuchung HU . Wenn du das alles beisammen hast dann gehst du zu der Versicherung deines Vertrauens und bekommst dort die EVB Nummer und damit gleichzeitig den Versicherungsschutz. Meine Versicherung übermittelt diese EVB mittlerweile per Mail an die Zulassungsstelle, es kann auch sein das Du sie noch in Papierformat erhältst. Erst danach fährst du mit allem zur Zulassungsstelle und vergiß dabei bloß nicht deinen Ausweis mitzunehmen und genügend Geld für die Gebühren-Geier und neue Kennzeichen.
    Den Rest erklären dir dann die freundlichen Mitarbeiter auf dem Amt


    Zitat:

    Aber auch hier ist das Problem, daß man mittlerweile TÜV benötigt um überhaupt eine Kurzzeitzulassung zu bekommen.


    Nicht ganz richtig. Du kannst das Kurzzeitkennzeichen auch ohne Tüv beantragen. Da gibt's dann nen Eintrag in die Fahrzeugpapiere, der besagt, nur für eine Fahrt zur nächsten Werkstatt oder zur nächstgelegenen TüV-Station. Haste den TÜV bestanden, kannste mit gültigen TÜV Bericht die vollen 5 Tage ausnutzen.
    Bestehste den TÜV nicht, muss das Ding stehen bleiben wo er ist.
    So war es bei mir auf jeden Fall letzten Juni als ich mein Oldi zum TÜV schieben musste.


    Zitat:


    Als ob uns der ADAC mal ebend so Kreuz und quer durch die Gegend Eiern würde


    So hab ich mein VR zum Tüv bekommen.


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