vw teilemarkt

175/50 R13" auf nem Polo 3 ?

Ich hab 7 und 8 * 13" ATS Classic mit 175/50 R13 eingetragen. Wenn du eine Kopie meines Fahrzeugbriefes benötigst meldest du dich einfach per Private Nachricht.



gelöschtes Mitglied

    das mag ja alles sein aber es ist einfach geschmackssache mit den felgen der eine mag 13 zoll net und der andere die 14 zoll wieder nicht und wenn ich 13 fahren will dann fahre ich sie auch! mich haben die grünen letzte saison 1 mal angehalten und das war auf dem weg nach zeven der grüne hat zwar auch gemessen und ich war irgendwo weit unter 48 cm aber der hat auch nichts gesagt lag vielleicht daran weil das ein jüngerer war!
    am selben abend haben wir den noch auf dem platz getroffen(zivil) und haben anschließend noch richtig mit dem gesoffen

    mfg


    hab ich doch auch eingetragen sondergutachten



    ja moin

    also hab letztens gelesen das man 175/50 j13 nicht mehr auf 8zoll breiten felgen eingetragen bekommt, nur noch 7zoll breite. da die wohl schon mal bei dem ein oder anderen von der felge gesprungen sein sollen (ist mir persöhnlich nur mal mit nem trecker der schonbereifung drauf hatte passiert. auch nicht lustig....)

    ich darf auf meinen atiwe in 7*13 auch nur reifen(175/50 j13) bestimmter hersteller fahren(z.b. pirelli) und muss natürlich meinen tacho angleichen lassen.

    hier mal ein paar richtlinien zum thema kennzeichen(höhe):

    Kennzeichen Richtlinien

    Einleitung:

    Für eventuelle Umbauten bezüglich des Nummern Schildes solltet ihr folgende Dinge beachten.

    Richtlinien:

    (1) Die unterkante des Kennzeichens muss mindestens 300mm über der Fahrbahn sein.
    (2) Das Kennzeichen hinten muß ausreichend beleuchtet sein.(Liegt im ermessen des Prüfers...)
    (3) Das Kennzeichen muß seitlich unter einem Winkel (zur Stoßstange) von 30° ablesbar sein. d.h. über einem Blickwinkel von 120°.(Liegt auch im ermessen des Prüfers....)

    Hat nicht geklappt?:

    TÜV Prüfer sind auch nur Menschen(hähä also immer nett und freundlich auftreten und wenn der gute Mann sich immer noch nicht überzeugen lässt...fahrt einfach wo anders hin.

    Das sagt §60 der STVO dazu:

    Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen, bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite.
    An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein.
    Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein.
    Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein.
    Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen.
    Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern.
    Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
    Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein.
    Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.


    auf der HP vom tüv nordrhein kann man auch mit den sachverständigen kontakt aufnehmen und einfach mal nachfragen:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



  • oder mal in der stvzo nachlesen:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



  • und ich würde auch sagen, wenn mir der tüv was einträgt, erbringt er eine dienstleistung und ist im grunde dann auch haftbar dafür. falls die eintragungen den ordnungshütern bei einer kontrolle dann nicht gefallen, würde ich die auch an den tüv verweisen. denn ich habs ja nicht selber eingetragen und gehe ja davon aus mit dem tüv segen dann auch im legalen bereich der umbau möglichkeiten zu liegen. dafür sind die prüfingeneure ja da.

    sicherlich hängt auch viel vom auftreten und der fachlichen kompetenz ab die man bei einer kontrolle an den tag legt. die polizisten haben meiner ansicht nach, größtenteils auch kaum ahnung von stvo und stvzo.
    mir wollte eine polizistin mal erzählen das ich an einer 80er(mopped) einen zweiten aussenspiegel bräuchte. vorgeschrieben aber erst ab 125ccm. ja, und dann hat die mir erzählt das sich die probezeit pro führerschein ja addieren würde. also in meinem fall wären es dann 4 statt 2 jahren gewesen(klasse: A + B) und das ich mit 16 schon den A1 (125er) hatte und meine probezeit mit 18 rum war hat die gar nicht interessiert..........interessante menschen^^


    greetz björn


  • @#3
    • Themenstarter

    hey das freut mich ja das so viele mal ihren senf dazu geben

    Ich glaub ich werde nochmals alle TÜV´s und Dekra´s abfahren irgendwo muss es gehen.. ich hatte die Felgen in 7 und 8j drauf als ich ein 5Tages Kennzeichen dran hatte da haben schon die Grünen gegguckt aber hat mich nicht interessiert.. Es sah einfach nur affen geil aus..

    Ich danke euch schon mal für alles hilfreiche hier..

    P.S. auf das ich noch irgendwo glück habe!

    MFG @#3


    Ja, ich würde an deiner Stelle auch ein bisschen rumfahren. Bei mir hat es letzten Sommer dann auch noch mit der Eintragung geklappt.

    Gruß
    Olli


    Hallo
    Falls es nicht klappen sollte , frag mal bei DIETRICH in Münster nach .
    Der hat sich damals extra ein Gutachten für ATS Stern/ Classic Felgen
    erstellen lassen für den Polo .
    Hab meine Felgen dort auch ohne Probleme eintragen gelassen .
    Ist allerdings schon knapp 10 Jahre her , aber der wird wohl kein Gutachten wegschmeissen .
    MFG


    ja wo wir grad bei gutachten sind.

    such noch das gutachten für die atiwe felgen in 7*13, sind nur schon so selten die dinger!
    die genau nummer der felgen hab ich leider grad nicht.
    aber bei atiwe selber bekommt man nix mehr dafür!

    würde nicht evtl. schon ein gutachten von einer "ähnliche felge"(gleiche größe/einpresstiefe) in verbindung mit einem festigkeitsgutachten der atiwe felgen reichen? reifenfreigabe müsste man ja auch noch bekommen...

    kann auch mit diversen fahrzeugschein-kopien und/oder "zur eintragung erforderlichen papieren" dienen.
    ist ja ein heikles thema. von wegen uhrheberrechte und so.......


    kann mal jemand ein bild mit 195 45 13 eintellen und eins mit 175 50 13 das wäre echt nett.Will mir nämlich nächste woche reifen für meine rsl felgen achso und brauche ich für die 195iger auch ne reifenfreigabe für ne 7 j felge oder nur für die 175 (hab eine von dunlop)vielleicht könnt ihr mir ja auch noch andere freigaben posten das wäre echt geil.



    gruß Killer



    keiner eine antwort oder ein bild schde


    kann mal jemand ein bild mit 195 45 13 eintellen und eins mit 175 50 13 das wäre echt nett.Will mir nämlich nächste woche reifen für meine rsl felgen achso und brauche ich für die 195iger auch ne reifenfreigabe für ne 7 j felge oder nur für die 175 (hab eine von dunlop)vielleicht könnt ihr mir ja auch noch andere freigaben posten das wäre echt geil.


    Antworten erstellen

    Ähnliche Themen