Hallo liebe Polofreunde,
am 31.03. haben mich die Rancher auf der A40 angehalten. Mein Auto sei zu tief...
Die haben mit einer Taschenlampe unterm Auto gefuchtelt und Fotos gemacht. Nichts weiter vermessen (Lichtausrrittskante, Höhe der Nummernschilder ect.).
Habe auch keine Mängelkarte bekommen oder eine Aufforderung zur TÜV-Vorführung. NICHTS...
Habe ein eingetragenes 60/60 Fahrwerk mit 14-Zöllern drin. Bilder auf meinem Profil...
Jetzt habe ich einen Bußgeldbescheid über 103,-- Euro plus 3 Punkte bekommen.
Denke, ich werde einen Anwalt einschalten. Würde aber gerne von Euch wissen, ob Ihr diesbezüglich auch schon mal Erfahrungen gemacht habt.
Für mich ist das ganze sehr Schwachsinn...
Na ja, wenn also schon mal jemand ähnliches erlebt hat, so soll er es mich Wissen lassen.
Grüße vom Niederrhein
Naja, die können anhand der Fotos den Maßstab berechnen und somit deine Bodenfreiheit.
Anwalt kannst vergessen, wirst KEINE Chance haben, glaube mir, gleiche hatte ich 2 mal! Hat mich ordentlich Geld gekostet - gebracht hast GAR nix!
Wenn du (und das bist mit dem Fahrwerk und den Felgen) unter den 8cm- ...Keine Chance!
Könntest zwar vor Gericht rumstreiten, dass alles ordnungsgemäß eingetragen ist. Dennoch wird die gegenseite einen amtlichen Sachverständigen einachalten und der wird sagen ... "unter 8cm Bodenfreiheit= Erlöschen der BE"
Zitat:
Könntest zwar vor Gericht rumstreiten, dass alles ordnungsgemäß eingetragen ist. Dennoch wird die gegenseite einen amtlichen Sachverständigen einachalten und der wird sagen ... "unter 8cm Bodenfreiheit= Erlöschen der BE"
Zitat:
das gesetz muss erst geschrieben werden
danke Dir für die Info...
Dann Frage ich mich allerdings, wie die Hersteller an die TÜV-Gutachten kommen... Denn mit 60ger Federn hast Du in keinem Falle mehr die 8cm Bodenfreiheit.
Außerdem habe ich in anderen Foren gelesen, dass die 8cm ein Mythos sind. Die sollen nirgend festgeschrieben sein...
Im Bußgeldbescheid steht, dass meine Bodenfreiheit weniger als 5,5 cm beträgt. Das würde ja heissen, dass ich selbst mit 40ger Federn nicht klar käme. Das kann doch irgendwie nicht sein.
Fahre mit meinem Polo über jeden 30ger-Zone Hügel und in jeden McDonald DriveIn ohne aufzusetzen. Wie kann ich da zu tief sein...
Was ist dann mit den Fahrzeugen, die ab Werk schon so tief oder noch tiefer sind (Lambo ect.) ?
Ich habe eine Hasskappe, das glaubt mir keiner....
Warst Du mit Deiner Geschichte vor Gericht ? Wie tief warst Du ?
Zitat:
Bevor du sowas sasgt, informiere dich RICHTIG! Seit 2010 gibts diese Rechtliche Vorgabe!
Frag ruhig nach bei deinem Tüver!
Beim Erlöschen der Betriebserlaubnis hätten die mich keinen Meter weiter fahren lassen dürfen...
Zitat:
die 8cm ein Mythos sind. Die sollen nirgend festgeschrieben sein...
is das mit den 8cm nich nur in unserem bergigen nachbarland verbindlich? dachte auch immer in D kommts auf lichtaustritskante an!?
Zitat:
Beim Erlöschen der Betriebserlaubnis hätten die mich keinen Meter weiter fahren lassen dürfen...
Zitat:
is das mit den 8cm nich nur in unserem bergigen nachbarland verbindlich? dachte auch immer in D kommts auf lichtaustritskante an!?
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das sind richtlinien.. keine gesetze...
er kann, muss aber nich..
Zitat:
Selsbt diese ist beim Polo mit 40er federn schon UNTER der Vorgabe von 50cm, also schon dies wäre vor Gericht ein Punkt um jemanden fest zunageln!
mann bin ich froh das ich nicht da wohne wo ihr auch wohnt^^
das ist ja bei manschen richtig schlimm mit der polizei
also ich hab nen 70/50 drinn mit 13 zoll und bin beim kat bei 6,5 cm und da hat sich noch nie einer von der rennleitung interesiert
sie schauen nur obs eingetragen ist etc..... das wars
aber echt sowas hab ich noch nie geört von irg welchen polizisten und ich werde schon mindestens einmal die woche angehalten, anfangs april sogar 13mal in einer woche und wegen sowas hat keiner anspielungen gemacht , die einzigste frage war warum mein msd so verkratzt ist aber das lässt sich ja nu nicht vermeiden
sind diese reglungen von bezirk zu bezirk unterschiedlich ? hab echt noch nie was von diesen 8cm gehört ,denn können die bei uns ja jedes dritte auto stilllegen,
Zitat:
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das sind richtlinien.. keine gesetze...
er kann, muss aber nich..
NEIN, NICHTMEHR!
Hey Leute,
kein Grund zu streiten...
Reicht, wenn ich mich aufrege...
Zitat:
Hey Leute,
kein Grund zu streiten...
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Doch, weil solche Leute immer solche Unwarheiten weiter verbreiten!
Ich ruf morgen mein Tüver an und frag, ob ich den Auzug bekomm!
nur brauch ich kein tüver um gesetzestexte zu lesen... ist nunmal so...
das mit 11cm und 8cm ist nur eine empfehlung... das muss niemand einhalten..
kann aber bei ner HU als anhaltspunkt zum prüfen genommen werden...
mehr nich
Ich versuche mal sie Sache vom Logischen her zu betrachten:
Wenn ein Hersteller einen Federsatz für einen Fahrzeugtyp auf den Markt bringen will, so wird er sicherlich zunächst ein Einzelstück produzieren...
Diesen verbaut er dann an diesen speziellen Typ (z. Bsp. Polo 86c).
Dieses Fahrzeug läßt er dann von Dipl. Ing. beim TÜV begutachten. Paßt alles, so bekommt er ein Gutachten...
Jetzt produziert er in Serie und zu jedem Federsatz kommt eine Kopie dieses Gutachtens...
Der Endverbraucher, also Du oder ich, läßt das Fahrwerk fachmännisch einbauen.
Dann fährt er mit seinem Polo wiederum zum TÜV. Wieder sieht sich das Ganze ein Dipl. Ing. an und begutachtet das Ganze. Paßt alles, dann bekommst Du die Eintragung in die Papiere...
Und dann kommt ein Grüner und "vermißt" das Fahrzeug auf offener Straße, wo Unebenheiten nicht ausgeschlossen werden können und behauptet, das Fahrzeug sei zu tief....
Das will mir nicht in den Kopf... Wozu dann die ganze Begutachterei beuim TÜV ?
Zitat:
"vermißt" das Fahrzeug auf offener Straße
Zitat:
Ich ruf morgen mein Tüver an und frag, ob ich den Auzug bekomm!
die polizei hat ja das recht zu meckern... dafür bekommt man ne mängelkarte...
ab zum tüv und dann ist alles wieder gut...
aber so wie es bei dir war ist ja auch echt unnormal
rechtschutz rulez
Sehe ich genau so...
Nun, ich habe Rechtsschutz und werde mal nen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen...
Werde danach weiter berichten. Vielleicht interessiert es ja den Einen oder Anderen...
So....
Zitat:
Guten Tag,
ich führe gerade hitzige Diskussionen was die gesetzliche Bodenfreiheit angeht.
Mir ist so, als läge diese für feste Teile am Fahrzeug bei 11cm und bei beweglichen Teilen 8cm. Ist dies so richtig oder nicht? Oder ist dies nur eine rechtliche Empfehlung? Beim Tüv ist mir geagt worden, es sei ab 2010 gesetzlich vorgeschrieben. Können Sie dies anhand eines § bestätigen? MfG XXX.
Zitat:
Werde danach weiter berichten. Vielleicht interessiert es ja den Einen oder Anderen...auf jeden fall!