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Fahrzeug zu tief ?

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Hallo liebe Polofreunde,
am 31.03. haben mich die Rancher auf der A40 angehalten. Mein Auto sei zu tief...
Die haben mit einer Taschenlampe unterm Auto gefuchtelt und Fotos gemacht. Nichts weiter vermessen (Lichtausrrittskante, Höhe der Nummernschilder ect.).
Habe auch keine Mängelkarte bekommen oder eine Aufforderung zur TÜV-Vorführung. NICHTS...
Habe ein eingetragenes 60/60 Fahrwerk mit 14-Zöllern drin. Bilder auf meinem Profil...
Jetzt habe ich einen Bußgeldbescheid über 103,-- Euro plus 3 Punkte bekommen.
Denke, ich werde einen Anwalt einschalten. Würde aber gerne von Euch wissen, ob Ihr diesbezüglich auch schon mal Erfahrungen gemacht habt.
Für mich ist das ganze sehr Schwachsinn...
Na ja, wenn also schon mal jemand ähnliches erlebt hat, so soll er es mich Wissen lassen.
Grüße vom Niederrhein



Naja, die können anhand der Fotos den Maßstab berechnen und somit deine Bodenfreiheit.

Anwalt kannst vergessen, wirst KEINE Chance haben, glaube mir, gleiche hatte ich 2 mal! Hat mich ordentlich Geld gekostet - gebracht hast GAR nix!

Wenn du (und das bist mit dem Fahrwerk und den Felgen) unter den 8cm- ...Keine Chance!

Könntest zwar vor Gericht rumstreiten, dass alles ordnungsgemäß eingetragen ist. Dennoch wird die gegenseite einen amtlichen Sachverständigen einachalten und der wird sagen ... "unter 8cm Bodenfreiheit= Erlöschen der BE"


Zitat:

Könntest zwar vor Gericht rumstreiten, dass alles ordnungsgemäß eingetragen ist. Dennoch wird die gegenseite einen amtlichen Sachverständigen einachalten und der wird sagen ... "unter 8cm Bodenfreiheit= Erlöschen der BE"


quatsch

wegen der lichtaustritskante können se meckern..oder vllt kennzeichenhöhe... aber nich wegen unter 8cm boderfreiheit...

das gesetz muss erst geschrieben werden



Zitat:

das gesetz muss erst geschrieben werden

Seit 2010 gibts diese Rechtliche Vorgabe!

Frag ruhig nach bei deinem Tüver!


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

danke Dir für die Info...
Dann Frage ich mich allerdings, wie die Hersteller an die TÜV-Gutachten kommen... Denn mit 60ger Federn hast Du in keinem Falle mehr die 8cm Bodenfreiheit.
Außerdem habe ich in anderen Foren gelesen, dass die 8cm ein Mythos sind. Die sollen nirgend festgeschrieben sein...
Im Bußgeldbescheid steht, dass meine Bodenfreiheit weniger als 5,5 cm beträgt. Das würde ja heissen, dass ich selbst mit 40ger Federn nicht klar käme. Das kann doch irgendwie nicht sein.
Fahre mit meinem Polo über jeden 30ger-Zone Hügel und in jeden McDonald DriveIn ohne aufzusetzen. Wie kann ich da zu tief sein...
Was ist dann mit den Fahrzeugen, die ab Werk schon so tief oder noch tiefer sind (Lambo ect.) ?
Ich habe eine Hasskappe, das glaubt mir keiner....
Warst Du mit Deiner Geschichte vor Gericht ? Wie tief warst Du ?


Zitat:

Bevor du sowas sasgt, informiere dich RICHTIG! Seit 2010 gibts diese Rechtliche Vorgabe!

Frag ruhig nach bei deinem Tüver!


das sind richtlinien.. keine gesetze...

er kann, muss aber nich..


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Beim Erlöschen der Betriebserlaubnis hätten die mich keinen Meter weiter fahren lassen dürfen...


Zitat:

die 8cm ein Mythos sind. Die sollen nirgend festgeschrieben sein...


Also dies wird oft beschrieben und widerlegt, von Tuning Jüngern. gesetzlich gibt es seit 2010 diese Grundlage, habe mich extra bei ALLES Prüfstellen hier informiert!
Sonst würd ich da net sagen!
8cm zu beweglichen 11 zu festen Teilen.

Nunja, wie gesagt, hast vor Gericht das eine "abgewehrt" sind se auf was anderes los... Beide Verhandlungen verloren und deftig zahlen dürfen.


is das mit den 8cm nich nur in unserem bergigen nachbarland verbindlich? dachte auch immer in D kommts auf lichtaustritskante an!?



Zitat:

Beim Erlöschen der Betriebserlaubnis hätten die mich keinen Meter weiter fahren lassen dürfen...

Stimmt so nicht, nur wenn dein Fahrzeug eine Verkehrgefährdung ist!

Zum Thema Stillegen nur aus 3 Gründen!
1. Veränderung an der Karosserieform
2. Veränderung der Lichtanlage
3. Verkehrsgefärdung

--> Nagekt mich net fest, ob die 3 Punkte WIKRLICH genau so heißen, wurde mir beim Tüv Süd nach ner Stilllegung erklärt.


Zitat:

is das mit den 8cm nich nur in unserem bergigen nachbarland verbindlich? dachte auch immer in D kommts auf lichtaustritskante an!?


Selsbt diese ist beim Polo mit 40er federn schon UNTER der Vorgabe von 50cm, also schon dies wäre vor Gericht ein Punkt um jemanden fest zunageln!


Zitat:


das sind richtlinien.. keine gesetze...

er kann, muss aber nich..



NEIN, NICHTMEHR!


Zitat:

Selsbt diese ist beim Polo mit 40er federn schon UNTER der Vorgabe von 50cm, also schon dies wäre vor Gericht ein Punkt um jemanden fest zunageln!


ja aber nich die bodenfreiheit.. die ist gesetzlich nich geregelt...


mann bin ich froh das ich nicht da wohne wo ihr auch wohnt^^

das ist ja bei manschen richtig schlimm mit der polizei

also ich hab nen 70/50 drinn mit 13 zoll und bin beim kat bei 6,5 cm und da hat sich noch nie einer von der rennleitung interesiert
sie schauen nur obs eingetragen ist etc..... das wars

aber echt sowas hab ich noch nie geört von irg welchen polizisten und ich werde schon mindestens einmal die woche angehalten, anfangs april sogar 13mal in einer woche und wegen sowas hat keiner anspielungen gemacht , die einzigste frage war warum mein msd so verkratzt ist aber das lässt sich ja nu nicht vermeiden

sind diese reglungen von bezirk zu bezirk unterschiedlich ? hab echt noch nie was von diesen 8cm gehört ,denn können die bei uns ja jedes dritte auto stilllegen,


DSC00032.JPG
DSC00032.JPG

Zitat:

Zitat:


das sind richtlinien.. keine gesetze...

er kann, muss aber nich..




NEIN, NICHTMEHR!


quatsch


...


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Hey Leute,
kein Grund zu streiten...


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Reicht, wenn ich mich aufrege...


Zitat:

Hey Leute,
kein Grund zu streiten...


Doch, weil solche Leute immer solche Unwarheiten weiter verbreiten!
Bevor man solche Halbwahrheiten rum erzählt, sollte man sich rivhtig informieren!


Zitat:

Doch, weil solche Leute immer solche Unwarheiten weiter verbreiten!


damit meinst du jetzt dich!

sag mir wo es steht...!

in der 2011er fassung steht nix

In Deutschland existiert keine rechtsverbindliche Mindesthöhe einer Bodenfreiheit. Die Bestimmungen des § 30 Abs.1 und 2 StVZO begründen jedoch eine allgemeine Beschränkung der zulassungsfähigen Bodenfreiheit.

(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß

1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
2. [...


  • (2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.

    Bei der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen wird sich der Prüfer vor allem an der Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751“ orientieren. In diesem Merkblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass

    Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.

    Von dieser Regelung bleiben Anbauteile aus elastischen Materialien (wie Spoiler aus Kunststoff) unbetroffen. Letztlich bleibt es dem Prüfer überlassen, wie viel Spielraum er bei der Zulassung belässt, jedoch hat sich die TÜV-Empfehlung bei der Bewertung einer Fahrzeugsituation als Regelgrund durchgesetzt.


  • Ich ruf morgen mein Tüver an und frag, ob ich den Auzug bekomm!


    nur brauch ich kein tüver um gesetzestexte zu lesen... ist nunmal so...

    das mit 11cm und 8cm ist nur eine empfehlung... das muss niemand einhalten..
    kann aber bei ner HU als anhaltspunkt zum prüfen genommen werden...

    mehr nich




    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Ich versuche mal sie Sache vom Logischen her zu betrachten:

    Wenn ein Hersteller einen Federsatz für einen Fahrzeugtyp auf den Markt bringen will, so wird er sicherlich zunächst ein Einzelstück produzieren...
    Diesen verbaut er dann an diesen speziellen Typ (z. Bsp. Polo 86c).
    Dieses Fahrzeug läßt er dann von Dipl. Ing. beim TÜV begutachten. Paßt alles, so bekommt er ein Gutachten...
    Jetzt produziert er in Serie und zu jedem Federsatz kommt eine Kopie dieses Gutachtens...
    Der Endverbraucher, also Du oder ich, läßt das Fahrwerk fachmännisch einbauen.
    Dann fährt er mit seinem Polo wiederum zum TÜV. Wieder sieht sich das Ganze ein Dipl. Ing. an und begutachtet das Ganze. Paßt alles, dann bekommst Du die Eintragung in die Papiere...
    Und dann kommt ein Grüner und "vermißt" das Fahrzeug auf offener Straße, wo Unebenheiten nicht ausgeschlossen werden können und behauptet, das Fahrzeug sei zu tief....
    Das will mir nicht in den Kopf... Wozu dann die ganze Begutachterei beuim TÜV ?


    Zitat:

    "vermißt" das Fahrzeug auf offener Straße


    das will mir auch nich so ganz in kopp, die müsste doch zumindest mal nen maßstab danebenlegen, der auf den fotos dann zeigt wie die größenverhältnisse ausschaun, woran wolln se das sonst bestimmen? an der dicke des schwellers oder wie?

    ich würd fast vermuten, da hat einer schlechte laune gehabt, was gesucht und was gefunden aber seine arbeit nich zu ende gemacht. würd zumindest mal nen anwalt fragen wie die chancen stehen ganz kampflos würd ich des nich hinnehmen.

    meine meinung


    Zitat:

    Ich ruf morgen mein Tüver an und frag, ob ich den Auzug bekomm!

    Aber denn bitte auch ein Auszug von einem Gesetz und nicht von einem Hinweis oder was die Tüver so bekommen... Denn ich weiß mein Kumpel hat bei seinem 3er Golf eine Schürze dran mit der er auch nicht ganz die 8cm schafft und ein Tüver hat es ihm nicht abgenommen aber nicht mit der Begründung das darf man nicht sondern mit sie sollen darauf künftig achten beim Eintragen ein anderer Tüver hat ihm die denn einfach eingetragen und gut... Zumal wenn ein Gesetz nun tatsächlich ohne unser Wissen verabschiedet wurde denn kann man ja nicht einfach alle vorher abgenommenen umbauten für nichtig erklären wenn sie zum Zeitpunkt der Abnahme rechtlich in Ordnung waren. Ähnlich wie bei größeren Motorumbauten die man heute nicht mehr abgenommen bekommt aber wer ihn drin hat der hat ja auch gewissen Bestands Schutz


    die polizei hat ja das recht zu meckern... dafür bekommt man ne mängelkarte...

    ab zum tüv und dann ist alles wieder gut...

    aber so wie es bei dir war ist ja auch echt unnormal

    rechtschutz rulez


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Sehe ich genau so...
    Nun, ich habe Rechtsschutz und werde mal nen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen...


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Werde danach weiter berichten. Vielleicht interessiert es ja den Einen oder Anderen...


    So....

    Zitat:

    Guten Tag,

    ich führe gerade hitzige Diskussionen was die gesetzliche Bodenfreiheit angeht.
    Mir ist so, als läge diese für feste Teile am Fahrzeug bei 11cm und bei beweglichen Teilen 8cm. Ist dies so richtig oder nicht? Oder ist dies nur eine rechtliche Empfehlung? Beim Tüv ist mir geagt worden, es sei ab 2010 gesetzlich vorgeschrieben. Können Sie dies anhand eines § bestätigen? MfG XXX.


    Direkte Email an den Tüv.

    Falls mich dieser eines besseren belehrt, muss ich wohl mit einigen Tüv Prüfern hier reden ...


    Zitat:

    Werde danach weiter berichten. Vielleicht interessiert es ja den Einen oder Anderen...
    auf jeden fall!


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