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Fahrzeug zu tief ?

Ich weiß noch vor 2 Jahren war ich mal vom Blausteinsee richtung nach Hause unterwegs , wurde angehalten (Verbandskasten etc. war ja alles eingetragen also mussten die was anderes finden)
stand ne Werkzeugkiste im Kofferaum (kleine Werkzeugkistet wie man sie kennt mit dem nötigsten halt angegurtet usw)...

Polizist:was ist da drin?
Ich genervt : ach nur n paar Waffen und Sprengstoff ...

die waren sauer ...

Dann gabs ne Story vom ersten Unfall wo mir vor Ort gesagt worden ist :
Die Strecke kann man nur mit 30 fahren ... wie schnell waren sie bitte ?
Ich so um die 80 (Geschwinddigkeitsbegrenzung 70 wollt halt nach hause) und im Revier der sagte mir das er die Strecke immer mit 100 *runter ballert* die Anzeige wurde Fallen gelassen
da gibts genug zu erzählen sollte man echt mal zusammen fassen und zu nem verlag schicken



Hm,bei nem Kumpel lag im Kofferraum im 3er Golf ein Schraubenzieher rum...da ham die den erstmal nen Vortrag über Ladungssicherung erzählt.


Könnt ihr vielleicht aufhören den thread so zu zerreißen... Hier geht's um was ganz andres.



oh entschuldige bitte , ging so mit mir durch


und nur ma so btw für so ne geschichten gibs nen extra thread


@olddaddy2: Da wir ungefähr aus der gleichen Ecke kommen - wo war das auf der A40?


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Zitat:

Könnt ihr vielleicht aufhören den thread so zu zerreißen... Hier geht's um was ganz andres.


Stimmt...


gelöschtes Mitglied

    Ich weiss nicht ob es hierzu passt, aber gestern Nacht kam mal wieder auf Kabel 1 diese tolle Sendung " Achtung Kontrolle " dort waren 2 Streifenhörnchen nachts unterwegs und haben in der Sendung 3 Autos angehalten darunter einen Polofahrer mit einem Polo 6N GTI und einer Bastuck Anlage ab Kat, jeder von uns weiss das die dinger brüllen wie nichts. Der Polizist meinte nur " Der Auspuff wäre durch " und verteilte einfach die Mängelkarten... ohne zu überprüfen ob der Tatbestät auch zutrifft. In der Kamera sagte der Herr dann das sich der TÜV darum kümmern solle....

    Ich weiss nicht in wie fern das für dich interessant seien kann, einfach mal nach der Sendung von gestern schaun und dir das mal anschaun.... ggf. hilft Dir das ja weiter.

    Klar das ist ein anderes Thema aber der Polizist zückte relativ schnell den Mängelblock ...


    MfG


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Zitat:

    Ich weiss nicht in wie fern das für dich interessant seien kann


    Vielen Dank für deine Info, aber ich denke nicht, dass ich aus dieser Geschichte eine Hilfe für mich ziehen kann. Das die grünen Männchen oft nicht wissen was sie tun, ist uns allen ja hinlänglich bekannt. Aber dies in meinem Fall als Begründung mit heran zu ziehen, halte ich für nicht hilfreich. Hab ja nicht mal ne Mängelkarte bekommen.
    Dennoch danke ich Dir. Lieber eine Info zuviel als eine zu wenig...



    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    So, nun habe ich andere Fahrwerksfedern verbauen lassen. Weitec 60/40.
    Nicht als Konsequenz zur Anzeige, sondern weil mir hinten eine Feder gebrochen war.
    An die Keilform muß ich mich erst gewöhnen, aber so schlecht sieht es garnicht aus.
    Warum ich das hier erwähne, ist der kleine Nebeneffekt, dass eine nachträgliche Begutachtung meines Fahrzeugs nun nicht mehr möglich ist... Leider...


    gibts was neues bei dir?


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Nein, noch nicht. Habe lediglich vom Amt ein Schreiben erhalten, in dem man mir den Eingang meines Einspruchs bestätigt.


    alles klar, interessiert mich echt was dabei rauskommt..


    gelöschtes Mitglied

      Die StVZO enthält keine Stelle, wonach für Pkw eine Bodenfreiheit von 11 oder 8 cm vorgeschrieben ist.

      Es existiert allerding ein Merkblatt VdTÜV 751, Stand Mai 2000, das sich auch mit der Frage der Bodenfreiheit von Kfz befaßt.
      In dem Merkblatt soll auch eine Empfehlung enthalten sein, wonach ein Kfz in der Lage sein sollte, ein Hindernis von 800 mm x 110 mm ohne Berührung zu überfahren.

      Es handelt sich hierbei jedoch nicht um eine Pflichtgemäße erfüllung.Für die Frage, ob ein Kfz ausreichende Bodenfreiheit hat, kommt es auf das konkrete Kfz in der Gesamtbetrachtung an.

      Sofern ein Fahrzeug nicht den zulassungsrechtlichen Bestimmungen der StVZO entspricht, steht der Verwaltungsbehörde das Instrumentarium des § 17 StVZO zur Verfügung. Danach kann u.a. eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt werden oder es kann ein Sachverstädigengutachten eingeholt werden. Auf jeden Fall ist dabei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, so dass eine Stillegung erst als letztes Mittel in Betracht kommt.

      Eine Stillegung durch die Polizei dürfte nur in ganz extremen Fällen rechtmäßig sein, wenn ohne weiteres klar ist, dass die Vorschriften der StVZO verletzt sind und wenn mildere Mittel nicht in Betracht kommen, um eine Gefahr abzuwenden.
      Eine Stillegung durch die Polizei, weil ein Hindernis 800 mm x 110 mm nicht ohne Berührung überfahren werden konnte, müßte wohl sehr genau auf ihre Rechtmäßigkeit untersucht werden.

      Einen gültigen Gesetzeseintrag in der StVZO, was eine Mindestbodenfreiheit beschreibt gibt es demnach nicht.

      Ich denke in dem Fall ist das einlegen des Einspruches mit sicherheit dir richtige Variante...


      gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

      Zitat:

      Es existiert allerding ein Merkblatt VdTÜV 751, Stand Mai 2000, das sich auch mit der Frage der Bodenfreiheit von Kfz befaßt.


      Du zitierst die Richtlinie des TÜV´s... Das ist so korrekt, allerdings keine gesetzliche Grundlage, nach der mal eben so eine Ordnungswidrigkeitsanzeige geschrieben werden kann.
      Deine weiteren Erörterungen kommen in meinem Fall ebenfalls nicht zum Tragen, da ich weder eine Mängelkarte (§ 17 STVZO) erhalten habe, noch ein Gutachter hinzu gezogen wurde.
      Die Essenz meiner Anzeige lautet: Fahzeug optisch zu tief und Kratzer an der Abgasanlage. Schlußfolgerung: Fahrzeug setzt auf und ist eine Gefahr für den öffentlichen Straßenverkehr.
      Der Inhalt meines Einspruchs: Kratzer an der Abgasanlage erklärt und durch zwei Zeugen bestätigt. Schlußfolgerung: Fahrzeug setzt nicht auf und kann somit keine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen. Schluß. Punkt.
      Wir werden sehen, wie es endet...


      gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

      Neues aus der Anstalt...

      Die Bußgeldstelle hat sich gemeldet. Einspruch abgelehnt...
      Unter:
      [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



    • könnt Ihr die Begründung einsehen.

      Hier kurz gefaßt:
      Die Bußgeldstelle hat eins der Streifenhörnchen um Stellungnahme gebeten.
      Dieses zieht wieder den § 27 heran und beruft sich dabei auf die TÜV-Richtlinie (11 cm) und auf ein Urteil, welches ein AMTSGERICHT (also erste Instanz) gefällt hat. In diesem Urteil soll das Amtsgericht 8 cm Bodenfreiheit zu festen Teilen festgesetzt haben...
      Ich frage mich, wie ein Amtsrichter mal eben so eine solche Festsetzung machen kann...? Ohne gesetzliche Grundlage.
      Also ich tendiere schwer, es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen zu lassen. Zu 100% bin ich mir aber noch nicht sicher.
      Bin gespannt auf Eure Kommentare und Ratschläge, wie ich weiter verfahren soll...


    • gelöschtes Mitglied

        Wenn es ordnungsgemäß eingetragen ist würde ich es drauf ankommen lassen!


        Mein Bruder wollt letztens beim Golf 3 ein Gewindefahrwerk eintragen lassen. Er hatte 7cm Bodenfreiheit. Der TÜV Prüfer hat ihn nach Hause geschickt, und er musste es auf 8cm hochdrehen. Als das war, hat er es eingetragen bekommen.
        Als es eingetragen war, hat er es natürlich wieder runtergedreht.

        Bin mal gespannt wie es ausgeht, viel Glück.


        Als erstes: Uha wie konnt ich so einen Thread verpassen...

        @ Biernot dein bruder hätte zu nem anderen Prüfer fahren sollen...so ist die eintragung nichtig...

        Kann im Prinzip auch nur das sagen was die anderen schon gesagt haben...diese 8 cm regelung gibt es nicht...und glaub nich das ein amtsgericht sowas in die welt setzen kann...höchstens ein vergleichsfall

        Ich weiss nur von einer regelung die besagt das Frässkanten etc bei baustellen nicht höher als 8cm sein dürfen...und da du mit deinem auto ja kein verkehrshindernis sein darfst was du an einer 8cm kante aber wärst is das quasi eine inoffizielle regelung...aber nur am rande bemerkt wo diese 8cm ihren ursprung haben könnten

        Aber wenn ich mir das vorgehen dieser polizisten anschaue bekomme ich echt nen hals...ne mägelkarte hätte ich ja verstanden...aber das die direkt punkte verteilen is mir neu

        Egal was du machst...ich wünsch dir viel glück dabei


        Kranker Scheiß...verfolge das ja auch schon seit anfang an...aber das is ja totaler quark. Zum Glück gibts das hier bei mir nicht.


        Als mein Bruder zurück kam, erzählte ich ihm von dieser Sache hier.
        Erselber hatte sich auch aufgeregt, da er auch weiss, dass es nur eine Richtlinie ist.


        hi hat jemand vielleicht nen link wo man sich dieses merkblatt vom tüv runter laden kann ?


        Kranker mist....


        gelöschtes Mitglied

          Zitat:

          hi hat jemand vielleicht nen link wo man sich dieses merkblatt vom tüv runter laden kann ?


          So meine Damen & Herren:

          Schaut euch hier das Magazin an:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


        • Jeder kennt die Kampanie " TUNE it Safe " dort ist eine User Frage von wegen Bodenfreiheit.. dort steht das es KEINE mind. Höhe gibt.
          Wenn die es sagen ... sollte die Aussage stimmen, dort sprechen Erfahrene Leute

          Edit:
          Habe 2009 auch einen meiner Anwälte angerufen und selbst er sagt es gibt nikkes wo irgend etwas drin steht.

          Wenn mir nen grüner das sagt -> Anwalt -> Rechtschutz regelt!

          Edit2:
          Hab deine Sache mal unter meinem Namen dort kurz und knapp geschildert bin mal gespannt was die Antworten von Tune it Safe ....



        • mach dir nichts drauß, hatte ein ähnliches problem an einem passat 3b turbo.... auto wurde mit eibach 60mm federn 1998 tieferlegt und eingetragen, 2000 wurden 17zoll mit 235/45 17 eingetragen mit dem fahrwerk und letztes jahr meinte son oberhauptwachmeister, das auto würde mit serienmäßigen winterreifen (195-65-15) an den radhäusern schleifen (auto wurde stillgelegt weil es nicht mehr verkehrssicher war)
          da musste einfach hartnäckig bleiben und weiter munter widerspruch schreiben und zum anwalt gehen. irgend wann lenken die ein war bei mir auch so


          Zitat:

          Also ich tendiere schwer, es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen zu lassen. Zu 100% bin ich mir aber noch nicht sicher.
          Bin gespannt auf Eure Kommentare und Ratschläge, wie ich weiter verfahren soll...


          Wenn du ne Rechtschutz hast, lass es drauf ankommen...das wärs mir wert.


          also ich denke das die grünen öfters mal private probleme (frau hat ihn vlt ned rangelassen oder stress mitm chef XD )auf uns abwälzen :P


          gelöschtes Mitglied
          • Themenstarter

          Zitat:

          Hab deine Sache mal unter meinem Namen dort kurz und knapp geschildert bin mal gespannt was die Antworten von Tune it Safe ....


          Das wäre auch für mich von großem Interesse. Stelle es bitte ein, sobald Du eine Antwort dazu bekommen hast...
          Danke


          gelöschtes Mitglied

            Zitat:

            Das wäre auch für mich von großem Interesse. Stelle es bitte ein, sobald Du eine Antwort dazu bekommen hast...
            Danke


            Auf meine andere Frage warte ich auch schon das ist jetzt 3 Tage her ^^ ok ok Weekend war ja ... mal schaun was bei rum kommt Sobald ich was habe, stell ich das natürlich hier rein.


            Hab dir mal einige Links rausgesucht, die könnten Intressant für dich sein.[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar

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          • Und eventuell:
            AZ: 6 O 216/90[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar

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