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Fahrzeug zu tief ?

gelöschtes Mitglied

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  • Find den Beitrag recht gut ... das nenn ich mal eine gute Endscheidung vom Richter eigendlich haben beide ein Fehler gemacht, aber ausschlaggeben ist ja nun mal das er durch Ihren Fehler ein Schaden hat...



  • gelöschtes Mitglied

      Hi,
      war letzte Woche bei meinem Tüv und mit hängen und würgen hat er mir die Plakette drauf gemacht da ich keine 7cm Bodenfreiheit am tiefsten Punkt vom Polo habe.
      Seine Worte lass dich nicht erwischen.


      DSC00050.JPG
      DSC00050.JPG

      Hi!
      Ich war letzten Donnerstag ebenfalls beim Tüv. Den Prüfer hat es gar nicht interessiert wie viel Platz unterm Auto ist. Er hat nicht gemessen und auch kein Wort in der Richtung verloren. Und meine Querlenkerstrebe hat unten schon keine Farbe mehr. Ich setzte immer mal aufm Feldweg auf, aber nie im normalen Straßenverkehr. Ich habe so 6-6,5 cm Platz.
      Die einzigen Mängel waren Rost an der Bremsleitung und nen defekten Simmering an der Schaltstange. Und der Hinweis das in 2 Jahren AU evtl. nicht mehr klappt.



      gelöschtes Mitglied

        Zitat:

        Und der Hinweis das in 2 Jahren AU evtl. nicht mehr klappt.

        AU= bei wem klappt die schon


        bei mir schon


        AU? wofür randgruppe 0 ist eh gesünder


        ABER.... Der Thread wird grad zerissen, also genug des OT´s ...


        gelöschtes Mitglied
        • Themenstarter

        Habe für mich eine Entscheidung getroffen....
        Die Sache geht vor Gericht. Ohne Rechtschutz, ohne Anwalt.
        Mal sehen, was draus wird...


        dann wünsch ich dir viel erfolg! ich drück dir die daumen!



        Ot:

        echt schade,das geraden leuten wie dich sowas passiert,obwohl alles ordnugsgemäß eingetragen ist.
        Es fahren doch sonst leute rumm,bei dene nichts eingetragen ist und co.

        Könntest ja auch mal Adac um rat bitten,fallst du mitglied bist.

        ansonsten hmm


        Also ich drück dir da mal die Daumen, obwohl ich das schon recht merkwürdig finde.

        Wenn ich mir deine Profilbilder so ansehe ist deiner höher als meiner war.

        Ich hatte z.B. an der Frontschürtze grad mal 4,5 bis 5 cm zur Straße wurde ständig angehalten und keiner hat was gesagt.

        Ein Tip am Rande, such vorher nach vergleichbaren Prozessen, vllt. findest du so eine Möglichkeit das ganze zu deinen gunsten ausgehen zu lassen.

        Lg Carsten


        Also ich find das auch einfach nur "Affig" von der Busgeldstelle und der PK erst recht...

        1. Das einzige was mal nen Ansatz wär, ist die Lichtaustrittskante, die ja vernachlässigt wurde.
        2. Wie will er, wenn der Wagen wirklich unter 5.5cm wäre sehen, dass der Unterboden und "diverse Schrauben" (wenn ich das schon hör) verkratzt waren?!
        3. Der Oberhammer schlechthin ist meiner Meinung nach der wirklich hinterlistige Bezug auf die Tüv-Richtlinie!
        Er gibt in seiner Erklärung selber zu, dass es zu dieser Beschuldigung kein Gesetz und keinen Erlass in der STVO gibt. Somit handelt der PK willkürlich. Wenn er sich auf die Richtlinie beruft, müsste er nicht nur den Fahrzeughalter/Fz-Führer belangen, sondern erst recht den Tüv Ing. der die Fahrwerks-Rad/Reifen Kombi abgenommen und eingetragen hat!
        Dieser Ingenieur hält im Zweifel nämlich seinen Kopf hin wenn das was er abnimmt "Verkehrsgefährdent" ist.

        MfG


        gelöschtes Mitglied

          Erstmal Hut ab! ohne Rechtschutz durch zu ziehen zeigt von Arsch in der Hose, den wenn es kracht sind das massige kosten. Also wenn Du Leute brauchst die auch Aussagen das Sie tiefer als 7cm sind / waren dann bin ich gerne bereit auszusagen.


          Hoffe das ich am 5.07 mein Ordner bekomme, sodass ich Dir den Zettel per PM schicken kann.

          Hab bisher auch noch nix von der " Tune it Safe " Sache bekommen, schon komisch ... naja hoffe das es da bald mal ne Antwort druff gibt.



          was soll er auch mit nem anwalt? er hat mit der ganzen sache widerspruch eingelegt und nun müssen sie ihm beweisen das es so ist, da keine gesetzliche reglung dafür gibt und alles nur am ing liegt, wird es höch wahrscheinlich eingestellt, es sei denn die sind so hartnackig und führen einen neutralen ing dazu aber dann müssen sie auch im gleichenzug dem ing der das abgenommen hat ein verfahren anhängen und da werden sie wohl oder übel ziemlich ins schei... näpfchen tretten. wenn du das ganze etwas beschleunigen möchtest, dann zieh die öffentlichkeit dazu, darfs zwar keine genauen details preisgeben aber annährend schon.... die sind heiß auf solche sachen


          gelöschtes Mitglied

            HI,
            gibts schon was neues ?


            gelöschtes Mitglied
            • Themenstarter

            Zitat:

            gibts schon was neues ?


            Nein, noch nicht. Habe lediglich die Mitteilung der Ordnungsbehörde bekommen, dass die Sache an die Staatsanwaltschaft weiter gegeben wurde...


            Zitat:

            Die Sache geht vor Gericht. Ohne Rechtschutz, ohne Anwalt.

            Ist Quatsch, sich selbst vor Gericht zu vertreten, das müsstest du doch in deinem Alter wissen.
            Auch wenn es uns vielleicht so vorkommt, als würde die Obrigkeit uns verarschen wollen, müssen gewisse Formalitäten einfach eingehalten werden, nicht weil DIE das so wollen, sondern weil es DIR die Möglichkeit gibt, dich entsprechend zu präsentieren, und dazu gehört die Einhaltung von Fristen genauso wie das das Erscheinen vor Gericht mit einem Anwalt.

            Sonst ist das so, als würdest du bei einer Kostümparty in Alltagsklamotten auftauchen. Es gehört sich einfach nicht.

            Und auch wenn du's nicht glaubst, der Anwalt hat viel mehr Durchblick, was die ganze Sache angeht. Was gluabst du denn, was mit deinen Schreiben passiert, die dort eingehen, oder wie du allein vor Gericht dastehen wirst? Dort geht es darum, an genau der richtigen Stelle das Richtige zu sagen. Dazu ist man als kleiner Mann ohne Einblick in die Materie und in einer unbekannten Situation einfach nicht in der Lage. Die verlesen den Schuldspruch noch bevor du zu schwitzen angefangen hast.

            Nimm' dir einen Anwalt, sonst gehen deine Aussichten auf Erfolg gegen 0, auch, oder obwohl du im Recht bist. Ist eine Frage der Form.


            @ myexctnr: also das sehe ich nicht so. ich war auch schonmal angeklagt, in ner diebstahlsache und habe keinen anwalt gebraucht, da ich mir keiner schuld bewusst war, und es einzig an der bekloppten wachtmeisterin lag, dass ich dort überhaupt sitzen musste.........und da man doch noch auf den logischen menschenverstand hoffen darf, zumal wenn man zeugen hat, kann man durchaus auch ohne anwalt aufs gericht gehen

            ich wurde übrigens freigesprochen


            Genauso wars bei mir auch,hab mich damals selbstverteidigt,konnte halt gut argumentieren. Das ist das a und o bei sowas...wenn du mit gesetzen argumentierst hast du gute chancen...vergleichsfälle wären auch gut...


            Zitat:

            Ich war auch schon mal angeklagt, in einer Diebstahlsache...

            Wenn man zu unrecht beschuldigt wird ist es ja auch etwas anders. Hier liegt ein Tatbestand vor, der eindeutig mit dem Angeklagten in Verbindung zu bringen ist. Das ist eine andere Situation. Hier kommt es auf Formalitäten an, zumal olddaddy2 den Prozess wollte.


            gelöschtes Mitglied
            • Themenstarter

            Zitat:

            Ist Quatsch, sich selbst vor Gericht zu vertreten, das müsstest du doch in deinem Alter wissen.


            Na, Du scheinst ja über einen riesigen Schatz an Lebenserfahrungen zu verfügen... Glaub mir, ich weiß sehr genau was ich tue.
            Ich habe mich in meinem Leben bereits 2 mal vor Gericht ohne Anwalt verteidigen müssen und beide Verhandlungen für mich entschieden... Womit ich natürlich nicht behaupten will, dieses Verfahren bereits gewonnen zu haben.
            Ich werde mich gut vorbereiten und bin rethorisch recht gut dabei... Und ins Schwitzen werde ich sicherlich nicht kommen, da ich keine Angst vor der Obrigkeit habe...
            Und noch etwas: Sollte ich tatsächlich vor dem Amtsgericht verlieren, wird mein erster Gang ins Geschäftszimmer sein, wo ich Berufung einlegen werde...
            Dann gehts vors Landgericht und dort DARF ich mich nicht ohne Anwalt verteidigen. Werde mir also dann einen Anwalt nehmen MÜSSEN...
            Doch so weit sind wir noch nicht. Wie ich das sehe, kommt eine Verurteilung nur nach der sogenannten "Tatrichterlichen Überzeugung" in Frage, da es keine gesetzliche Grundlage hierfür gibt. Und eine solche würde ich nicht hinnehmen... Es gibt nur eine Urteilsbegründung, nach der ich die Segel streichen würde... Wenn der BGH irgendwann einmal in einem Urteil eine Mindesthöhe der Bodenfreiheit festgesetzt hat. Alles andere, was eventuell an Begründungen angegeben werden könnte, interessiert mich nicht. Keine TÜV-Richtlinie, kein Urteil eines anderen Amtsgerichts und keine "Tatrichterliche Überzeugung"...


            Naja Recht haben, und Recht bekommen, dass sind immer 2 verschiedene Paar Schuhe.

            Ich, und ich denke viele Andere hier auch, sehen das genauso wie du. Du bist im Recht!


            gelöschtes Mitglied
            • Themenstarter

            Zitat:

            Naja Recht haben, und Recht bekommen, dass sind immer 2 verschiedene Paar Schuhe.


            Stimmt...


            gelöschtes Mitglied

              Zitat:

              da es keine gesetzliche Grundlage hierfür gibt.


              Gesetzlich nicht, aber es gibt das Merkblatt des VDO's in dem eindeutig geregelt ist, bis wann eine Eintragung legal und wann illegal ist

              Und diese Maßgabe ist auch die Maßgabe die der Gesetzgeber verwendet:


              In diesem Merblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass ein „mit einem Fahrer besetztes Fahrzeug ein Hindernis von 80 cm Breite und 11 cm Höhe berührungslos überfahren werden sollte“. Flexible Anbauteile wie z.B. Weichplastikspoiler werden hiervon sogar noch extra ausgenommen.


              Wurde oft diskutiert doch nie kapiert... vllt. dient dir das Merkblatt im ganzen etwas für die Verhandlung.


              gelöschtes Mitglied
              • Themenstarter

              Zitat:

              Du bist im Recht!


              Stimmt auch...


              gelöschtes Mitglied
              • Themenstarter

              Zitat:

              In diesem Merblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9


              Du zitierst dieses Merkblatt allerdings nicht vollständig...
              Sinngemäß steht in diesem Merkblatt nämlich auch, dass es von Fahrzeug zu Fashrzeug unterschiedlich sein kann und dass letztendlich der Fahrzeughalter für sein Fahrzeug verantwortlich ist...
              Also auch wischi waschi...


              gelöschtes Mitglied

                Zitat:

                Du zitierst dieses Merkblatt allerdings nicht vollständig...
                Sinngemäß steht in diesem Merkblatt nämlich auch, dass es von Fahrzeug zu Fashrzeug unterschiedlich sein kann und dass letztendlich der Fahrzeughalter für sein Fahrzeug verantwortlich ist...


                Ja klar.. sollte ja auch dir helfen.. denn wie gesagt Gesetzlich gibt es ja eben nur die angabe der Mindesthöhe der Kennzeichen sowie die der Lichtaustrittskante, die für das tieferlegen relevant ist.. so wenn die kein Bild haben indem sie die Lichtaustrittskante dokumentieren, was wollen sie denn dann überhaupt ?


                Zitat:

                Na, Du scheinst ja über einen riesigen Schatz an Lebenserfahrungen zu verfügen...

                Das war keineswegs beleidigend gemeint, und du weißt, dass ich viel jünger bin als du, also... Aber ja, ich habe das eine oder andere Mal einen Blick in die Mahlwerke der Justiz werfen dürfen und das, was ich da geschrieben habe entspricht meiner perönlicher Erfahrung, nämlich, dass...

                Zitat:
                ... Recht haben und Recht bekommen immer 2 verschiedene Paar Schuhe sind...


                ... und man deshalb allein ziemlich verloren sein kann.
                Nichtsdestotrotz wünsche ich dir natürlich viel Erfolg bei der ganzen Angelegenheit, glaube allerdings trotzdem, dass du besser beraten wärst, wenn du dir die Hilfe eines Anwalts zusichern würdest, auch um, falls es Chancen für dich gibt, die ganze Sache schneller und vor allem sicherer von der Bühne zu bekommen.


                gelöschtes Mitglied
                • Themenstarter

                Zitat:

                Das war keineswegs beleidigend gemeint


                Ich habe es auch keinesfalls so aufgefaßt oder wollte Dich angreifen...
                Auch ich habe, wie bereits erwähnt, die eine oder andere Erfahrung mit der Justiz gemacht. Gute und schlechte...
                So hatte ich z.Bsp. mal einen Rechtsstreit mit einer privaten Krankenversicherung. Mit Anwalt! Der verhandelnde Richter sagte zu uns wörtlich,:"Bei mir hat noch keiner gegen die XXX-Versicherung gewonnen".
                Ja, so etwas gibts... War übrigens vor dem Landgericht Mönchengladbach und der Sitz der Vers.-Gesellschaft war.... Richtig, Mönchengladbach...
                Ein Schelm, der böses dabei denkt. Hier hätten auch drei Anwälte nichts ausrichten können...
                Dafür habe ich bei zwei anderen, kniffeligen Verfahren gute Erfahrungen damit gemacht, ohne Anwalt aufgetreten zu sein...
                Wie dem auch sei, ich werde es erleben uns Euch auf dem Laufenden halten.


                gelöschtes Mitglied

                  Mahlzeit,
                  Du ich hab gerade mal in bissel beim VDAT e.V rumgeschaut die sind zB am 15 bis 25.09 auf der IAA Pkw Frankfurt. Je nach dem solltes Du dort mal Dich mit den zusammen setzen oder schreib den mal eine email, den der VDAT ist der Verband Deutscher Automobile Tuner e.V und helfen auch bei so angelegenheiten weiter.

                  Vieleicht können die Dir ja ein paar Tipps geben oder halt mit Dir gemeinsam nach einer Lösung suchen.

                  hier mal die URL:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



                • PS: Ich würd einfach mal Anrufen ....


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