Zitat:
Vieleicht können die Dir ja ein paar Tipps geben oder halt mit Dir gemeinsam nach einer Lösung suchen.
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Unter dem o.a. Link könnt Ihr den Beschluß des Amtsgerichts Moers einsehen, den ich soeben erhalten habe...
Kurz und knapp: Einstellung des Verfahrens nach § 47 Abs.2 OWiG.
Was dieser beinhaltet kann ich leider nicht sagen. Habe dies nicht recherchiert. Ist mir auch egal... .
Es juckt mich zu erwähnen, - und das geht an all jene, die meinten, dass ich ohne Anwalt chancenlos sei - dass ich es ohne Rechtschutz und anwaltlichen Beistand geschafft habe...
Dank an all jene, die mir den Rücken gestärkt und mir Glück gewünscht haben!
Von heute an werde ich stets eine Fotokopie des Bußgeldbescheides und des Beschlusses vom AG Moers mir mir führen...
Ja sehr geil...Glückwunsch
Sauber bekomm ich ne Kopie? :P hehe
Zitat:
bekomm ich ne Kopie?
Hier der § 47 Abs. 2:
(2) Ist das Verfahren bei Gericht anhängig und hält dieses eine Ahndung nicht für geboten, so kann es das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft in jeder Lage einstellen. Die Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn durch den Bußgeldbescheid eine Geldbuße bis zu einhundert Euro verhängt worden ist und die Staatsanwaltschaft erklärt hat, sie nehme an der Hauptverhandlung nicht teil.
Der Beschluß ist nicht anfechtbar.
Freut mich sehr für dich!
Ja freut mich für dich..
Ich musste damals über 300e strafe zahlen un es gab 4 punkte..
Hatte da auch nen 86c.. 80/60 mit käfig un all so schönen sachen..
Die haben schlechten sex,deswegen müssen die armen tiefergelegten karren dran glauben...
Zitat:
Die haben schlechten sex,deswegen müssen die armen tiefergelegten karren dran glauben...
Aber die meisten... Vorallem die in NRW
du kommst doch aus hessen oder nicht? warum fährst du auch nach NordrheinVandalen?
HAHAHAHA wie geil is das denn ^^
Den Wisch würd ich den Sheriffs nächstemal beim Treffen unter die Nase reiben
Glückwunsch
GUt gemacht !
Glückwunsch!
Zitat:
wegen der lichtaustritskante können se meckern..oder vllt kennzeichenhöhe... aber nich wegen unter 8cm boderfreiheit...
das gesetz muss erst geschrieben werden
Zitat:
du kommst doch aus hessen oder nicht? warum fährst du auch nach NordrheinVandalen?
Zitat:
Den Wisch würd ich den Sheriffs nächstemal beim Treffen unter die Nase reiben
Herzlichen Glückwunsch. Hab ich mir schon gedacht, dass es klappt, da Richter meistens objektiv urteilen, anhand der Beweise und Gesetze. Ist zwar immer wieder Stress mit übereifrigen Polizisten und Staatsanwälten, aber zum Glück haben die am Ende nix zu entscheiden.
ja Sie versuchen es immer und immer wieder .... manche nehmen es einfach so hin und dann gibts welche wie Dich. Die es nicht so hin nehmen aber leider ist der Anteil zu gering sodass Sie einfach munter weiter machen können weil der nächste " Dumme " schon an der nächsten Ecke wartet ...
Naja Glückwunsch zum Sieg und auf gute weiterfahrt
gratulation da kann man sehen das auch ohne anwalt sein recht bekommen kann. Aber die meßmetode der rennleitung (Taschenlampe
)ist schon lächerlich.
finde ich einfach klasse!
mfg
Denis
Glückwunsch zum gewonnenen Verfahren
Das beste an dem Thread ist aber das Bild auf dem der Beamte seinen Hintern rausstreckt auf Seite 10
Zitat:
Aber die meßmetode der rennleitung (Taschenlampe )ist schon lächerlich.
Erstmal Glückwunsch,
jedoch kommt mir da so die Frage, wieso versuchen die es dann immer wieder? Ok sie machen ja nur ihren Job und im endeffekt sollte man der Bußgeldstelle mal ein paar Gesetze auf den Tisch legen, schließlich entscheiden die, ob ein Bußgeld erhebt wird oder nicht.
Dein Auto ist ja nicht wirklich Tief, ich messe bei mir an der tiefsten Stelle gerade mal 2-3 cm. Wie schon in einem vorhigen Beitrag von mir erwähnt, hatte ich das selbe Problem allerdings mit schleifenden Winterrändern im Radkasten, bei einem Unterschied der Felge zum eingetragenden Sommerreifen von 2 Zoll (Sommerreifen 17 Zoll , Winter 15 Zoll Serie), allerdings bei einem anderen Auto.
Naja werds wohl nie verstehen, reine Geldmacherrei kann man ja dazu nicht mehr sagen, das ist schon verzweiflung.
grüße
Zitat:
Naja werds wohl nie verstehen, reine Geldmacherrei kann man ja dazu nicht mehr sagen, das ist schon verzweiflung.
Zitat:
wehe du tötest eine Familie oder besser machst Sie zum Krüppel, have fun !
Was hat ein Auspuff mit 2 Cm Bodenfreiheit zu tun. Okay, falscher Thread gibt genug solch kranker Leute.
Ihr seid drauf,wenn ein Rad abfliegt auf der Bahn mit 160 sachen,dann ist doch der rest Latte?!
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| Danke aber es ging ums Platzen
Kein Gesetz geschrieben also wayne ?
Zitat:
Ich finde du redest blödsinn.
Du sagst du hast nur 2 CM Luft...
Weisst du in welcher Situation ich dich gern mal sehen würde... ?
160 Kmh .. 1 Reifen Platzt, dein Dreieckslenker oder wat weiss ich da so tief ist, ramm sich in die Straße.. Ich glaube nicht das du da noch viel machst außer an Gott denken.
Es hat schon einen Sinn 6-8 cm Bodenfreiheit zu haben aber mach du mal nur wehe du tötest eine Familie oder besser machst Sie zum Krüppel, have fun !
Nur noch eins ...
Ich würde gern wissen welche Versicherung so doof ist, bei 2 Cm Bodenfreiheit keinen Gutachter einzuschalten. Bzw. Welcher Tüver dir so ein schwachsinn einträgt... ? Du selbst, wa ? ..
Lassen wir das, du hast deine Meinung ich habe meine ... Bevor wir hier alles volltexten denk du dir deinen Teil, ich denk mir meinen.