vw teilemarkt

Fahrzeug zu tief ?

Der Wiki-Eintrag ist hierzu sicher auch interessant.
[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



  • Man sollte aber beachten das es bei Wikipedia nicht unbedingt korrekt ist was da steht, da im Prinzip jeder die Einträge bearbeiten kann.

    Am besten wir warten die Antwort vom TÜV ab. Wird sicher interessant.

    Zitat:
    Können Sie dies anhand eines § bestätigen?

    Den Teil find ich interessant, damit verhinderst du das es eine Standardantwort wird (nach dem Motto "Der TÜV-Prüfer Wurst von der Prüfstelle Theke hat mir die Auskunft erteilt das das halt so ist...").

    Evtl. kommt auch erst mal gar nix und der TÜV muss intern erst mal die Sachlage prüfen, weil es hier wirklich keine genauen Infos gibt, außer den Absatz bei der HU.

    @oldaddy2:
    Meine Meinung: Ich würde in deinem Fall auf jeden Fall mit einem Anwalt sprechen. Dein Fahrwerk wurde so eingetragen und ist damit in Ordnung. Und Fotos ohne Maßstab (vom Polizisten) sind ja wirklich das letzte...

    Ich würde folgende Anhaltspunkte mit dem Anwalt absprechen:
    1. Fotos (ohne Maßstab!) sind auf Grund fehlender gesetzlicher Vorschriften einer Mindestbodenfreiheit kein Beweis dafür das du diese unterschritten hast.

    Sollte darauf nicht eingegangen werden können dann
    2. Das Fahrwerk wurde zum Stand der StVO am XX.XX.XXXX von einer anerkannten Prüfstelle eingetragen und bei der letzten Hauptuntersuchung vom XX.XX.XXXX nicht bemängelt. Daher ist es seltsam das Streifenpolizisten behaupten das KFZ sei zu tief. Seltsam ist auch das keine Mängelkarte und TÜV-Vorladung ausgestellt wurden sondern direkt eine Geld- und Punktestrafe eingegangen ist.

    Die beiden Punkte würde ich beim Anwalt ansprechen, ich denke schon das er da etwas machen kann.



  • gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Zu dem Teil, wo Du mich direkt angesprochen hast:
    Genau so sehe ich das.... Als Meßwerkzeug wurde eine MacLite verwendet (Kopfdurchmesser angeblich 5,5 cm) Diese paßte nicht überall durch. Also steht im Bußgeldbescheid "Fahrzeugtiefe deutlich weniger als 5,5 cm". Fotos vom Unterboden dazu, fertig. Vermerk: Nicht korrodierte Kratzspuren an der Abgasanlage. Auto setzt auf...
    Schwachsinn ! Habe denen gesagt, dass ich wo drüber gefahren bin. Daher die Kratzspuren... Ist tatsächlich so... Bin von nem Parkplatz gefahren. Habe aber nicht die Ausfahrt genommen, sondern bin die Bordsteinkante runtergefahren... War nicht so gut... :( Dachte, das paßt...
    Außerdem meine ich, dass die sich die Messung sonst wo hinschieben können. Die haben zwar geschrieben, die Messung sei auf ebener Fahrbahn durchgeführt worden, aber wo ist eine öffentliche Straße denn tatsächlich eben...? Und da es hier um wenige cm geht, die entscheidend seien können, denke ich nicht, dass die Messung rechtlichen Bestand haben wird.


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Wikipedia war auch interessant...
    Danke



    Also dass es ein festes "Gesetzt" sein soll wäre mir auch sehr neu. Aber wenn es da echt nen neuen Gesetzestext gibt, wäre ich auch sehr interessiert den zu lesen... Wenn Dich die Polizei anhält und mit zum Tüv nimmt und du hast unter 8 oder so, ist klar, dass der Tüver sagt: "Nein Bub, das geht so nicht, der nette Herr von der Polizei hat recht..." So läuft das dann ab. Ebenso wenn Du was eintragen willst, solltest Du 8cm haben. Aber dass es ein festes Gesetzt, wie in ösiland geben soll, weiss ich auch nichts. Lasse mich eines Besseren beleheren. Weil min. 11cm-dann kann man hier 98% im PT stillegen

    Golden Elite kann bestimmt au was sagen als Tüver...


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Neues aus der Anstalt....

    Habe mit nem Anwalt telefoniert. Nach grober Einschätzung (Fahrwerk eingetragen etc.) kam er zu dem Ergebnis, dass er mir helfen könne...
    Dann das Telefonat mit der D.A.S.. Jetzt kommts... Keine Kostenübernahme des Rechtstreites wegen "mangelnder Aussicht auf Erfolg". Der absolute Hammer...
    Aber, laut AGB´s sind die tatsächlich in der Lage so zu entscheiden.

    Ok. Jetzt gehe ich die Sache selbst an. Habe einen Einspruch formuliert und werde diesen am Montag (02.04.) einsenden.
    Für Interessierte habe ich diesen nebst dem Bußgeldbescheid mal online gestellt.

    Der Link: [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



  • Sind etwa 30 MB. Für Kommentare wäre ich dankbar...

    Natürlich werde ich Euch auch weiterhin auf dem Laufenden halten .

    Grüße


  • gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Ich glaube, dass der Link nur funktioniert, wenn man bei Windows live eine id hat? .
    Hat jemand nen Tip, wie ich das sonst noch online stellen kann?


    Zitat:

    quatsch

    wegen der lichtaustritskante können se meckern..oder vllt kennzeichenhöhe... aber nich wegen unter 8cm boderfreiheit...

    das gesetz muss erst geschrieben werden



    genau so ist es


    Zitat:

    das gesetz muss erst geschrieben werden


    und dann haben trotzdem die Fahrzeuge die vorher umgebaut wurden Bestandsschutz...


    Zitat:

    Hat jemand nen Tip, wie ich das sonst noch online stellen kann?


    kannst es z.B. als passwortgeschütztes (oder nicht) zip-archiv auf
    [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
  • oder
    [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
  • hochladen



  • gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    bitte diesen link versuchen...
    sollte jetzt funktionieren...


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


  • in deiner Stellungnahme, Absatz 2 (wenn mans genau nimmt 3) hast du denke ich die Jahreszahl verwechselt. Es steht 15.04.2011 drin, bestimmt meintest du aber 15.04.2009, da du ja geschrieben hast das die Federn bereits verbaut waren.

    Edit: Sorry, du schreibst hier von der "Zeit des Geschehens (Polizei, Bußgeldstrafe) und nicht vom Datum der Fahrwerkseintragung. Ist also soweit korrekt (hat mich nur etwas verwirrt).


    also ich kann dir nur mut zu sprechen, diesen weg weiter zu gehen; immerhin gibt es kein Gesetz, sondern nur eine Richtlinie vom TÜV..........und Fahrwerkseintragungen mit anderen Rad-Reifen-Kombinationen sind immer §21, also Einzelabnahmen, bei denen ein Prüfer immer nach eigenem ermessen das Fahrzeug beurteilt.

    Was ich an deiner Stelle rausnehmen würde, wäre der Vergleich mit dem Lambo und der Absatz mit den gesetzlichen Mindesthöhen, wie Kennzeichen und LAK; denn um diese Dinge geht es bei dir nicht

    aber geh deinen weg weiter, denn er ist richtig


    Schön dein Schreiben, wurde aber sicherlich nicht mit Hilfe eines Anwalts geschrieben, oder?

    ICH sehe da wenig erfolgschancen - das hat nix mit dir zu tun, würde dir das ja gönnen, wenn sich alles zum Guten für dich wendet.

    Da wären wir genau bei den Thema dass alle hier so aufregt: Der eine trägt dir was ein, der andere macht Streß und kommt damit durch...
    Bestes Beispiel: 2f G40 - FW eingetragen, alles ordentlich gehabt - War bei ner großen Kontrolle den Jungs in (damals) grün wieß zu tief-> Tüv -> Zu tief -TROTZ EINTRAGUNG! - 3Punkte, Erlöschen der BE.....


    Problem ist dein Schreiben. Das Schriftdeutsch ist zu wischi waschi, sowas lesn die im Amt und "lächeln" drüber, da die sehen, dass es kein Anwalt/ Sachverständiger das verfasst hat. Sowas muss rechtlich Hand und Fuß haben mit §-en etc!

    Zu der Rechnung:

    FALLS du das vor Gericht verlierst - Dann wirds DEUTLICH teurer als 105.-
    Die Gegenseite MUSS einen Sachverständigen zu rate ziehen, der kostst für diesen Tag CA.300.-, dazu noch Verfahrenskosten etc ... Bei mir hat der Spaß 800.- gekostet. Deine Rechtschutz darfst ja mit 150.- Eigenbeteilugung (meistens so) auch net vergessen!


    Wenn du das so durchziehen willst, brauchst du unbedingt nen Anwalt und nen GUTEN Sachverständigen der FACHLICH richtig Druck macht! Dann würd´s schon eher gehen!


    WICHTIG: Ich möchte dich net runterziehen oder dir schlechte Laune machen, wie ich schon erwähnt habe, habe ich dies ganze schon 2 Mal durch gemacht. 1mal mit und einmal ohne Anwalt.
    Ich schildere hier nur Erfahrungen von mir und einigen anderen Leuten, die kenne und das gleiche durchgemacht haben.


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Halli, Hallo...

    Vielen Dank für Eure Teilnahme.
    Also, den Schlußsatz mit dem Lambo werde ich tatsächlich streichen. Ist mir auch was zu dünn... Den Teil mit der LAK und dem Nummernschild werde ich so belassen, da diese Dinge tatsächlich gesetzlich geregelt sind und nicht vermessen wurden. Im Umkehrschluss ergibt sich daraus, dass ich behaupten kann, diese gesetzlichen Vorgaben eingehalten zu haben. Was ich ja auch mit der Behauptung, es hätten sich bei einer Vermessung keine negativen Werte ergeben, getan habe.
    Nun zu deinen Anmerkungem Mr. Projekt...
    Vorab, ich fühle durchaus nicht von Dir angegriffen. Du hast recht, das Schreiben ist von mir verfasst. Sicher hätte ich auch gerne mir Paragraphen um mich geworfen. Allerdings müßte man dazu erstmal einen finden...
    Es gibt tatsächlich keinen, der die Bodenfreiheit regelt. Gäbe es ihn, so stünden in dem Bußgeldbescheid sicherlich nicht die wischi waschi Paragraphen 23 Abs.1 und 49 der STVO. Kannst ja mal googlen, was die regeln sollen... Die haben nicht mal was mit der Tieferlegung im Allgemeinen zu tun. Der § 49 besagt lediglich, dass jemand eine Ordnungswidrigkeit begeht, der gegen den § 23 verstößt.
    Und die Essenz aus dem Paragraphen 23 Abs.1 ist,
    dass der Fahrzeugführer dafür Sorge zu tragen hat, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Ende...
    Der § 24 des STVG und 108 BKat sind vollkommen zu vernachlässigen, da sie nur Interna regeln (Wer darf Gesetzesänderungen vornehmen usw.)
    Die ganze Anzeige stützt sich also lediglich auf den besagten § 23 Abs.1 !
    Hätten die die LAK mit z.Bsp. 42cm gemessen, so würde dieser § greifen und ich hätte verloren... Aber ich kann da bei bestem Willen keine Zahlen rauslesen, die eine gesetzliche Mindestbodenfreiheit angeben bzw. vorschreiben.
    Wie ich das sehe, bezweifeln die die Verkehrssicherheit auf Grund der Vermutung, das Fahrzeug würde auf der Fahrbahn aufsetzen. Untermauern ihre Vermutung mit der Behauptung oder Tatsache, dass sich am Mittelschalldämpfer und den Verschraubungen Kratzer befinden (sollen).
    Also: Fahrzeug zu tief, weil es aufsetzt...!
    Diese Vermutung oder Behauptung habe ich widerlegt mit der Erklärung, wie es zu diesen Kratzern gekommen ist (mit Zeugen !)
    Also, was bleibt denen noch... Nichts...
    So blöd, wie sich das anhört, aber ich glaube, hätten die keine Kratzer gefunden, hätte es auch keine Anzeige gegeben, weil sie sie auf nichts hätten stützen können... Und diese Stütze habe ich ihnen jetzt geklaut .
    Die Streifenhörnchen haben nicht gesehen, wie ich aufsetze. Sie haben keine Zeugen, die gesehen haben, wie ich aufsetze. Und sie haben keine Kratzer mehr, die darauf hindeuten könnten, dass ich aufsetze.
    Also, wieso sollte dann die Verkehrssicherheit beeinträchtigt sein, wo ich doch ein vorschriftsmäßiges Fahrzeug geführt habe. Vorschriftsmäßig, weil ich ALLE gesetzlichen Vorgaben erfüllt habe (Eintragung, regelmäßige TÜV-Untersuchungen etc.).
    Ich denke, ich bin auf dem richtigen Weg. Natürlich kann ich auch verlieren. In Deutschland bekommt nicht jeder Recht, der auch recht hat. Ok, dann zahle ich auch die 800,-- Euro. Nur, wenn ich jetzt die 103,-- Euro zahlen würde, hätte ich Magenschmerzen, weil ich mich ungern verarschen lasse.
    Und was Deine zwei Erlebnisse angeht... Jeder Fall wird wohl anders liegen.
    Z. Bsp., was man bei Dir gemessen hat. Wie man gemessen hat. Auf welche Paragraphen sich die Anzeige gestützt hat. Usw. usw....
    Meine Anzeige ist, so denkle ich, wischi waschi... Und ich traue mir zu, diese auch ohne Anwalt auseinander nehmen zu können. Auch vor Gericht, wenn es sein sollte.

    Grüße


    Zitat:

    Ok, dann zahle ich auch die 800,-- Euro. Nur, wenn ich jetzt die 103,-- Euro zahlen würde, hätte ich Magenschmerzen, weil ich mich ungern verarschen lasse.


    GEBE ICH DIR ZU 100% RECHT!

    Kann schon sein, meine Sachen sind auch schon 2003 & 2006 gewesen!


    Mir ist genau das selbe passiert, nur mit dem Unterschied das er keinen kratzer gefunden hat!

    ich musste 25€ strafe zahlen (Er hat noch gesagt: "wenn ich einen Kratzer finde, dann gibs 3 Punkte") + 40 € für ein neues Tüv Gutachten + 20€ Benzin geld für das hin und her gefahre.

    Ich habs mit dem Gericht auch nicht durchgezogen und ich ärger mich wirklcih.

    Die Gesetzeslage was Tieferlegung angeht, ist zu unklar definiert die Beamten haben zu viel spielraum um dir etwas anzuhängen, denn irgendwas finden die ja immer.

    Ich habe mit Der Autobahnpolizei gesprochen, mit dem Kreis Straßenverkehrsamt, mit mindestens 5 TÜV's (einer davon speziell für eintragungen). Alle haben den Polo abgesegnet. Fest steht das es die Mindesthöhe nicht in der stvo gibt.

    ich wünsch dir viel glück und schreib was daraus geworden ist!


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Ist versprochen... Auch, wenn ich mich blamieren sollte....


    Ich frag mich bei sowas ja immer warum man sich überhaupt die Mühe macht alles ordentlich vom TÜV abnehmen zu lassen, wenn einem die Rennleitung dann doch ankackt..
    Dann kan man sich das eigentlich auch sparen, kommt aufs gleiche hinaus..


    Zitat:

    Ich frag mich bei sowas ja immer warum man sich überhaupt die Mühe macht alles ordentlich vom TÜV abnehmen zu lassen, wenn einem die Rennleitung dann doch ankackt..
    Dann kan man sich das eigentlich auch sparen, kommt aufs gleiche hinaus..


    gelöschtes Mitglied

      Deutsche Gesetze ...... sag da lieber nix zu


      Zitat:

      Deutsche Gesetze ...... sag da lieber nix zu


      is ja nich mal eins


      gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

      So, habe den Einspruch nochmals bearbeitet und ein wenig umformuliert.
      In dieser Fassung geht er morgen auf die Reise...
      [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar




    • Lass dich nicht verarschen....
      ...das Verfahren gegen mich wurde letzte Woche eingestellt.
      Ähnlicher Fall, wobei es um 284 Euro und 3 Punkte ging.
      Ich war mit dem Fahrzeug ne Woche vorher beim TÜV, habe mit geringen Mängeln bestanden.

      Mein ADAC-Anwalt plädierte aufgrund mangelnder Fachkompetenz der Polizei darauf, das Verfahren einzustellen.
      Der Gutachter der hinzugezogen wurde, hat aufgrund von Fotos derer ein Gutachten erstellt, wobei noch nicht mal das Fahrzeug angesehen wurde.
      Das Gutachten wurde 5 Monate nach Fahrzeugkontrolle erstellt.

      Und selbst dann, die müssten das Auto SOFORT bei Kontrolle stillegen und es dem Gutachter vorführen, um ne Chance zu haben. Aufgrund Fotos ist das doch sehr undurchsichtig....

      Also nur Mut und ab zum Anwalt.
      Mein Tip: Lass den Wiederspruch dem Anwalt schreiben, das zieht

      Mfg


      Wo ich mit meinem beim Gutachter war wegen, dem Unfall, meinte der auch:
      " Ist das Auto nicht n bisschen Tief"
      Hab n gesagt, das täuscht wegen der Erdkrümmung

      Vorne hab ich auch keine 5,5cm frei. die Polizei hat hier noch nie etwas dazu gesagt!

      Zitat:

      Mein ADAC-Anwalt plädierte aufgrund mangelnder Fachkompetenz der Polizei darauf, das Verfahren einzustellen.

      i lol´d aber ist richtig. Die Polizei ist ja eben die Polizei, und keine TÜV Prüfer, oder KFZ Sachverständige.
      Wären nun gravierende Mängel am Auto könnte man es verstehen, aber so, da bleibt einem nur noch das Kopfschütteln!

      Aber das ist das, wenn die vorallem jungen Beamten noch keine Sterne auf der Schulter haben, suchen die solange bis die etwas finden.

      Viel Glück!


      Hehe olddaddy2 ist mein Vater Das selbe was Ihm passiert ist, ist mir auch vor ein paar Jahren passiert...genau das selbe...nur ich hab gezahlt...eigentlich dumm aber naja. Hab weder Mängelkarte noch wiedervorführung bekommen. Die Cops waren sogar so SCHLAU mich drauf aufmerksam zu machen, das NUR die Federn eigentragen sind...und die Dämpfer nicht. HAHA das mit den 11cm und 8cm ist absoluter Schwachsinn... Richtlinie ist: 8cm zu festen anbauteilen. Kann mir aber ne Spoilerlippe vom Golf 3 oder so anbauen die kann 1cm übern Boden schleifen...passiert GARNIX! Man man man...freu mich schon wenn sie mich anhalten hehe scheiß Gestapo -.-* hier mein vorfall http://www.polotreff.de/forum/t/161084



      Moin, waren das nicht 7cm wie die kanten beim Tüv sind ?

      mfg


      gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

      Ob 7cm, 8cm, 3,5cm oder 36cm...
      Alles egal! Es gibt in der STVO oder STVZO keinen Paragraphen, der die Höhe der Bodenfreiheit GESETZLICH regelt!
      Die Zahlen 8cm und 11cm, die hier im Forum rumgeistern, sind lediglich Richtlinien des TÜV´s. Keine gesetzlichen Vorgaben...


      Ich wünsche dir viel Erfolg!

      In meinem Gutachten stand irgendwas mit diesen 8cm zu festen oder beweglichen Teilen drin, aber das hat der Tüver nachm Eintragen behalten, daher weiß ich nicht wie der genaue Wortlaut war.

      Ich muss diesen Monat auch zum Tüv und habe 6cm Bodenfreiheit zur Querlenkerstrebe. Diese ist auch stark zerkratzt (Lack). Ich will mir dann auch meine Felgen/ Reifen 195/45-14 eintragen lassen, die haben aber den selben Umfang wie die die zum Zeitpunkt der Fahrwerkseintragung 155/70-13. Also sollte es ja keine Probleme geben.....hoffe ich! Wegen Einzelabnahme muss ich zu nem anderen Prüfer...

      Im normalen Straßenverkehr bin ich mit dem Polo auch nirgends aufgesetzt! Aber der Weg zu meinem Haus istn Feldweg, da hat der Polo schon mit Serienfahrwerk mal aufgesetzt. Und wenn man da nun nicht 100%ig richtig fährt schrammts halt mal leicht...


      Zitat:

      Es gibt in der STVO oder STVZO keinen Paragraphen, der die Höhe der Bodenfreiheit GESETZLICH regelt!


      stimmt...alles nur richtlinien...

      Zitat:
      § 30 Beschaffenheit der Fahrzeuge
      (1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß

      1.
      ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
      2.
      die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben.


      das sagt die offiziele seite der regierung

      aber das thema wird es noch in 20 jahren geben...

      finde die erklärung der erlangung eines gutachtens seitens der fahrwerkshersteller in dem einspruch cool..dann sollen se den ganzen fahrwerksmist verbieten und gut..

      wenn ich mir dagegen die belgier und kroaten anschaue was die so dürfen, dann frag ich mich, warum sind wir dann eine union?entweder alle gleich oder keiner...aber kein kommentar..


      Antworten erstellen

      Ähnliche Themen