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Fahrzeug zu tief ?

Lieber verbieten die das EU weit, als hier etwas zu erlauben.



Zitat:

Lieber verbieten die das EU weit, als hier etwas zu erlauben.


das is ja das traurige..

das problem is aber auch, das wenn man "manchen" leuten freiheiten gibt, dann übertreiben die es maßlos, anstatt sind gesittet und zivilisiert zu verhalten...

wenn ich cop wäre und mir fällt so ne karre auf, mit allem was geht und alle relevanten teile wie bremsen und licht z.B. sind in ordnung, dann schau ich doch über nen paar cm bodenfreiheit weg..soll er sich doch die schürzen zerfetzen oder den unterboden..solange kein sprit oder öl austritt, wenn juckts..


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Zitat:

§ 30 Beschaffenheit der Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß


Das ist soweit richtig. Nur dieser Paragraph, der ja auch nicht viel aussagt, steht in meinem Bußgeldbescheid nicht drin. Einen Verstoß dagegen wirft man mir nicht vor...
Mir wird ein Verstoß gegen die Paragraphen 23 Abs.1 und 49 vorgeworfen.
Noch besser...
Im § 49 steht, dass jemand die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, der gegen den § 23 verstößt. Lediglich ein Verweis auf den § 23 also...
Im § 23 Abs.1 steht irgendwas zur korrekter Beleuchtung, von lesbaren Kennzeichen usw.. Und der Teil, der mich bzw. mein "Vergehen" betrifft, lautet sinngemäß: Der Fahrzeugführer hat dafür Sorge zu tragen , dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Ende...
Darauf stützt sich diese Anzeige.
Der Einspruch ist unterwegs und je mehr ich darüber nachdenke und mich in die Materie einarbeite, umso weniger Sorgen mache ich mir...



Zitat:

Darauf stützt sich diese Anzeige.


naja und dieser vorwurf ist ja in keinster weise gerechtfertigt, wenn ich das richtig gelesen habe...dein vergehen wird aber nicht bestätigt, da du ja durch einen "anerkannten sachverständiger und diverse gutachten" belegen kannst , das dein fahrzeug den richtlinien entspricht und abgenommen ist.

die wissen doch teilweise selber net mehr was die machen..

irgendwo gibt es irgendeinen § der den anderen aufhebt oder in verbindung mit jenem welchen, dessen bedeutung weder bekannt noch verstanden wird nichtig macht..


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Zitat:

dein vergehen wird aber nicht bestätigt, da du ja durch einen "anerkannten sachverständiger und diverse gutachten" belegen kannst , das dein fahrzeug den richtlinien entspricht und abgenommen ist.


So ist es...
Und für noch wichtiger erachte ich die Tatsache, dass ich Zeugen habe, die die Herkunft der Kratzer am Unterboden (MSD) bestätigen können.
Denn die "Grünen" unterstellen ja in Ihrer Begründung zur Anzeige, dass die Kratzer durch das Aufsetzen auf der Fahrbahn stammen. Sie haben aber keine Zeugen, die gesehen haben, dass ich im regulären Straßenverkehr aufsetze. Sie selbst können das nicht mal bestätigen... Nur eine Vermutung also... Eine Annahme, die durch nichts gestützt wird!
Die Beweispflicht liegt im Übrigen auf Seiten der Staatsmacht...


ich versteh es einfach nicht. da werden jetz wieder unnötig kosten verursacht, die der staat von geld zahlen muss, das er eh nicht hat..

hatte auch schon etliche (berufliche) verfahren, die wegen mangel an beweisen eingestellt wurden und "dem steuerzahler" zur last gelegt worden sind.

ach, ich würde auch einspruch einlegen und mir nix gefallen lassen..wo kommen wir denn da hin, wenn wir uns komplett der staatsmacht beugen und immer schön den bückling machen.

hier geschieht irgendwie nix im sinne des volkes


Bananenrepublik eben


Nur mal was wegen der Zulässigkeit.[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


  • Zitat:
    Das Go-Kart
    für die Straße
    Das F-Kart 170 von SMC mit
    europaweiter Straßenzulassung!

    So n Teil fährt hier in der Umgebung tatsächlich mit Strassenzulassung!
    Auch schon auf der Autobahn bei Bremen gesehen.

    Und die streiten sich, wegen ner Bodenfreiheit.


  • Das Go Kart hat bestimmt die gewünschten 2 Cm Bodenfreiheit.



    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Zitat:

    Nur mal was wegen der Zulässigkeit


    Toller Hinweis...
    Dankeschön...


    Hauptsächlich sind es ja die jungen Beamten, die sich noch ihre Hörner abstoßen müssen

    Aber wie gesagt es ist eine unnötige Steuerverschwendung.
    viel mehr ärgert mich der Zeitverlust den ich hatte.
    Extra Urlaub nehmen um zu den Öffnungszeiten im Straßenverkehrsamt zu sein ^^ und und und.

    echt da will man sich einmal aus der breiten Masse abheben und sofort ist man der Arsch.


    gelöschtes Mitglied

      Ich weiss garnicht was hier so riesig diskutiert wird... es gibt kein ZU TIEF! so lange das Fahrzeug im Straßenverkehr so bewegt werden "kann" das andere Verkehrsteilnehmer nicht! behindert werden ist es egal wie tief du den karren setzt.

      Ich war doch beim TÜV 2009 was eher der Fall ist..das alle sagen " Sry aber wir können keine Bremsenprüfung bei unter 7cm machen sie brauchen einen flachen Bremsenprüfstand" alles andere ist schmarrn was hier erzählt wird!

      Zudem kommts an ob der Prüfer! EU oder DE abnahme macht... von daher kann die Rennkontrolle machen was sie will ...

      Haste Rechtschutz ? wenn ja klär das mit der wenn die erfolg sieht wird sie dich unterstützen dann ab zum Anwalt PANK aus! .....


      gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

      Zitat:

      Haste Rechtschutz ? wenn ja klär das mit der wenn die erfolg sieht wird sie dich unterstützen


      Hatte schon erwähnt, dass ich in der D.A.S. bin. Die haben aber abgelehnt, weil: "Nicht ausreichende Aussicht auf Erfolg" bestehen soll... Kündigung läuft...

      Anwalt ist mir zu teuer, also mache ich es selber...
      Einspruch ist eh schon unterwegs...


      Zitat:

      Die haben aber abgelehnt, weil: "Nicht ausreichende Aussicht auf Erfolg"



      Wenn man Sie braucht, sind Sie nicht da. Was für Wixxer, Entschuldigung.

      Ist schon genauso wie mit den Krankenkassen.


      gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

      Jau...

      Wozu jahrelang die Beiträge zahlen, wenn die nur Fälle übernehmen, wo von vornherein feststeht, dass die Sache gewonnen wird...
      Dafür brauche ich keine Versicherung. Das schaffe ich dann auch selbst.


      gelöschtes Mitglied

        Zitat:


        Wenn man Sie braucht, sind Sie nicht da. Was für Wixxer, Entschuldigung.


        Kann ich jetzt nicht bestätigen, meine Rechtschutz übernimmt jeden scheiss

        Zitat:
        Wozu jahrelang die Beiträge zahlen, wenn die nur Fälle übernehmen, wo von vornherein feststeht, dass die Sache gewonnen wird...
        Dafür brauche ich keine Versicherung. Das schaffe ich dann auch selbst.


        Naja wenn ein Prozess über Jahre geht möchtes Du da immer in VK gehen ? da grüßt aber bald das Privatinsolvenz je nach Angelegenheit


        Also ich würde erstmal zum TÜV Nord / Süd ... ihm die Sache erklären und da mal ein paar Infos einholen, danach nochmal bei der Streckenkontrolle persönlich versuchen, der die Sachlage schilder und schaun was passiert.

        Zum schluss kannste immer noch zum Anwalt....


        das is echt ne frechheit, die frage ist wofür zahlt man dann beiträge, wenn die sowieso keine fälle übernehmen, bei denen die gefahr besteht sie müssen was bezahlen


        gelöschtes Mitglied
        • Themenstarter

        Zitat:

        Das Go-Kart
        für die Straße
        Das F-Kart 170 von SMC mit
        europaweiter Straßenzulassung!


        Hehe, habe mir mal die Mühe gemacht und nach Fotos von diesen Dingern zu googlen. Habe ein Spitzenfoto gefunden, was es mir erlaubt hat, die Bodenfreiheit zu vermessen. Zumindest so in etwa... + - 1cm, denke ich...
        Dazu habe ich die Höhe meines Kennzeichens vermessen. 11 cm. Dann habe ich die Höhe des sehr gut sichtbaren (da Nahaufnahme) Kennzeichens auf dem Foto vermessen. 1,1 cm. Dann habe ich die Bodenfreiheit auf dem Foto vermessen. 0,4 cm. Setzt man dieses nun ins Verhältnis, komme ich auf eine Bodenfreiheit von 4 cm ! Wie gesagt, weil es ja nun doch nicht so ganz exakt zu messen ist, dürfte die tatsächliche Bodenfreiheit so bei 3,5 bis 5 cm liegen.
        Keinesfalls jedoch mehr als 5 cm... Tiefer als mein Fahrzeug.
        Dieses Foto werde ich dem Richter auf den Tisch legen, sollte es zu einer Verhandlung kommen. Muß er mir erklären, wenn er mich verknacken wil...


        Zitat:

        Muß er mir erklären, wenn er mich verknacken wil...

        Diese Karts gelten nicht als Autos, die fallen unter den gleichen Paragraphen der StVZO wie Quads. Insofern vergleichst Du Äpfel und Birnen.


        gelöschtes Mitglied
        • Themenstarter

        ok... Denkfehler...


        gelöschtes Mitglied
        • Themenstarter

        Bleibt aber trotzdem die Frage, warum dann bei diesen Fahrzeugen keine Mindesthöhe der Bodenfreiheit gelten soll...
        Ob ich nun mit einem Pkw den "Asphalt verkratze" oder mit nem Kart... Dürfte eigentlich keine Rolle spielen...


        IMG_0796.jpg
        IMG_0796.jpg

        also des höre ich zum erstenmal
        zu tief oder sowas
        wenn der tüv es eingetragen hat
        dann einfach ins fahrzeugschein/brief einschreiben
        und fertig
        und wenn mann das fahrwerk länger als ein jahr eingetragen drin hat können die nichts mehr machen.


        wieso können die nach einem jahr nichts mehr machen? was ändert sich denn da?


        seit neustem ist des so hab mich informiert
        wenn man beim tüv wahr eintragen und man muss jetzt alles ins fahrzeugschein eintragen lassen.
        die zettel vom tüv ist nur noch gut fürs umschreiben wenn die polizei das sieht das es nicht im fahrzeugschein steht sonder auf den zettel vom tüv können die sagen nicht zulässig und rausbauen bitte


        achso, du meinst, dass sich die gesetzeslage vor einem jahr geändert hat!? ok... aber dass "sie" nichts machen können ist ja auch falsch, nur haben "sie" es in diesem fall nicht richtig gemacht. eingetragen heißt ja nicht, dass alles in ordnung ist.


        ja aber es gibt so tüv oder so tüv


        wenn man hier so manche bemerkungen liest, dann frag ich mich, warum gibt es sachverständiger?warum muss ich zur abnahme zum tüv?

        wenn die polizei eh das letzte wort hat, dann fahr ich demnächst zur dienststelle und spar mir die kosten


        warum du zum tüv fährst das du mit dem bericht es in deinem schein übertragen lassen kannst dann können die nichts machen da es ja drin steht im schein


        Zitat:

        seit neustem ist des so hab mich informiert
        wenn man beim tüv wahr eintragen und man muss jetzt alles ins fahrzeugschein eintragen lassen.
        die zettel vom tüv ist nur noch gut fürs umschreiben wenn die polizei das sieht das es nicht im fahrzeugschein steht sonder auf den zettel vom tüv können die sagen nicht zulässig und rausbauen bitte

        Stimmt nicht. Es gibt Eintragungen die musst du sofort beim Amt eintragen lassen, z.B. Motorumbauten bzw. im allgemeinen Umbauten mit Leistungssteigerung.
        Beim Fahrwerk z.B. bekommst du die Abnahmebestätigung mit dem Vermerk:
        "Beim nächsten Termin bei der Zulassungsstelle muss die Eintragung in die Fahrzeugpapiere erfolgen". Also nicht unmittelbar. Die Eintragung hat auch ihre Gültigkeit wenn du die Abnahmebestätigung vom TÜV, Dekra oder sonst woher mitführst. Woher hast du diese falschen Informationen?


        wegen sowas hatte n bekannter schonmal ne gerichtsverhandlung, weil das fahrwerk nur auf dem TÜV zettel stand aber nicht in den papieren... hätte 3 Punkte und ne geldstrafe geben sollen... am ende wurde er freigesprochen, bekam keine strafe und keine punkte... das ist allerdings schon 12 jahre her


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